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Kurze Notizen 171
tiefste Unterbewußtsein kann auch dargestellt werden als die Erscheinungsweise
der Erlebnisse, wie sie sich gestaltet unter der
einzigartigen Suggestion der Logik, der Wahrhaftigkeit und der
erkennenden Liebe („Logos, Ethos und Eros"). Die hypnotische
Selbstbestimmung ist ein Grenzfall des erkennenden Verhaltens,
welches besonders durch Buddha, Schopenhauer als der kontemplative
Zustand geschildert wurde. Das Denken des Oberbe- >
wußtseins ist subjektiv, das des tiefsten Unterbewußtseins objektiv,
unpersönlich, überpersönlich. Letzteres ist der Typus des schöpferischen
Denkens. Die hypnotische Selbstbestimmung dient dazu,
vergessene Komplexe zum Wachbewußtsein und damit zur Heilung
zu bringen. Der richtige Abschluß eines derartigen Aktes wird
durch dasselbe Evidenzerlebnis besiegelt wie das selbtsinnliche Erschauen
des Aufbaues innerer Erlebnisse, Die Ergebnisse werden
im hypnotischen Zustande niedergeschrieben und sind als objektiv-
naturwissenschaftliche Protokolle von Tatsachen des Geisteslebens
zu betrachten. Es ist damit eine naturwissenschaftliche Methode
gegeben, um eine exakte Grundlegung der Geisteswissenschaften
zu begründen. Von bisherigen Ergebnissen werden u. a an der
Hand von Protokollen besprochen: Das selbstbesinnliche Wesen der
Suggestion, des Gedäcntnisses, der verschiedenen Bewußtseinssphären
, das Zustandekommen viszeraler Suggestionen, die Aufmerksamkeit
, di. elbstsinnlichen Urkunden selbst in ihrer Unabhängigkeit
von Suggestion durch den Versuchslcier.
Dr Freudenberg.
c) „Eine Geistererscheinung." Vor etwa 14 Tagen starb
in der cnirurg. Klinik in Tübingen ein Tübinger namens Reichert.
Am Tage seines Todes befand er sich mit einem Herrn Hermann
Schauz, Ingenieur aus Göppingen, und einem Kammerdiener des
ehemaligen Königs von Württemberg im gleichen Zimmer. Sein
Zustand gab zu keiner Besorgnis Veranlassung und niemand dachte
daran, daß er sterben werde. Während die drei Genannten ihren
Nachmittagskaffee tranken, erklärte Reichert plötzlich: „Nun werde
ich sterben!44 Die beiden anderen suchten ihm seine trübe Ahnung
auszureden. Er aber blieb bestimmt bei seiner Behauptung und
gab als Grund an, daß soeben eine Gestalt vor ihm erschienen
sei und die Hand mit 5 ausgestreckten Fingern gegen ihn erhoben
habe, wie um ihm auf diese Weise die Zahl 5 zu übermitteln. Die
bedienende Schwester soll darauf angenommen haben, er werde
um 5 Uhr sterben. Diese Stunde ging aber vorüber. Nach 5 Stunden
jedoch, abends 9 Uhr, trat der Tod ein. Da der Zeuge Schauz,
der den Vorgang seiner Mutter mitgeteilt hat, inzwischen ebenfalls
gestorben ist, müßte der einwandfreie Tatbestand bei der Familie
Reichert in Tübingen oder in der dortigen Klinik ermittelt werden
können. Vielleicht ist dann eine genauere Feststellung des Tatbestandes
möglich. J. III ig-Göppingen.
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