Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
46. Jahrgang.1919
Seite: 234
(PDF, 171 MB)
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134 Psychische Studien. XLVJ. Jahrg. 4.-5. Heft. (April*Mai 1919.)

durch „Gesetze", hineinpfuschen. Da wird nur noch mehr an
Zufälligem, als schon ohnehin mit ihm verwoben ist, in das unzufällige
Ganze hineingetragen. Denn alle „Gesetze" gehen ja doch
von Summen von Einzelnen aus, mögen das auch „Majoritäten"
sein, und wirken zwanghaft. Alle Gesetze dürfen also nur Unrecht
hindern, aber dürfen nie und nimmer zwangsweise „organisieren",
etwa gar dem Einzelnen den „Btruf" bestimmen wollen, gleich als
könnten die, welche durch Gesetzesformung oder durch Abstimmung
die „Gesetzgeber" sind, endgültig des Überweisen Wesen
und Absicht.*) Hier muß einer großen Gefahr der Gegenwart entgegengetreten
werden, ehe es zu spät ist. Diese Gefahr ist aber
ganz vornehmlich darin begründet, daß Gesetze zwar Ordnung
schaffen, aber beharrliche „statische" Ordnung. Das überpersönliche
Ganze ist nun aber eine Ganzheit des entwicklungshaften
Werdens; dem können Gesetze ihrem eigentlichen Wesen nach gar
nicht folgen, und eben deshalb müssen sie, auf daß sie es nicht
hemmen, und, was werden soll, erstarren lassen, sich auf bloße
Abwehr beschränken — und sogar das mit Vorsicht**)

Über die Einzelstaaten spricht er sich unter anderem folgendermaßen
aus: „Die empirischen Einzelstaaten dürfen also nur mit
großem Vorbehalt als Ganzheitsbildungen wesentlicher Art aufgefaßt
werden; nur das Staatsein überhaupt ist an ihnen gan;--
heitlich. — Daß sie lediglich auf „Rasse" gegründet sind, lehrt wohl
heute im Ernste kein Mensch mehr, womit nicht geleugnet sein
soll, daß Rasse gelegentlich eine unter den staatenbildenden oder,
wenn man so will, staatentrennenden Bedingungen sein könne.
Schicksalsgemeinschaft darf die wesentlichste staatenbildende und
staatenerhaltende Bedingung heißen, wobei sich denn sofort ergibt
, daß der Erklärungsgrund gerade ebenso unbestimmt und zufällig
unwesentlich ist wie das zu Erklärende. Sprachgemeinschaft
kennzeichnet das „Volk", nicht den Staat, obschon sie, zumal in
der Gegenwart, eine der zum Staat vereinigenden Bedingungen
sein kann; früher galt Religionsgemeinschaft hier mehr.

Die einzelnen Staaten sind Mittel und nur Mittel, nie sind sie
für sich genommen Zweck; sie sind Mittel zur ungestörten Entfaltung
der einzelnen Menschen, und zwar insonderheit zur Entfaltung
ihres Wissens im weitesten Sinne des Wortes. Und sie

*) rEs ist eine Ausartung und philosophisch-bürokratische Überbebung,
wenn der Staat direkt das Sittliche verwirklichen will, was nur die Gesellschaft
kann und darf. * „Das Sittliche hat ein wesentlich anderes Forum
als der Staat; es ist schon enorm viel, daß dieser das konventionelle Recht
aufrecht hält. Er wird am ehesten gesund bleiben, wenn er sich seiner Natur
(vielleicht sogar seines wesentlichen Lrsprungs) als Not'nsütut bewußt bleibt.M
(J, Burckhardt Weltgeschichtliche Betrachtungen, 1905, S. 36.)

**) „Alle Gesetze, welche Meinungsäußerungen irgendwelcher Art verbieten
, sind hiermit gerichtet. — Gesetzlicher „Schulzwang" kann wohl als
Abwehr von Unwissenheit gedeutet werden.**


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