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Bechenberg: Der Identitätsbeweis im Spiritismus, 4kl
können garnieht anders, somit rn müssen auch hier dem
logischen Grundsätze folgen, daß gleic e oder ähnliche
Wirkungen auch gleiche oder ähnliche Ursachen haben
müssen. Da nun in der Regel diese Phänomene in Gegenwart
ganz bestimmter Personen, der Medien, auftreten, ja
man oft beobachtet hat, wie sich einzelne Körperformen
direkt aus dem Medium heraus entwickelten und manche
Figuren oft eine ganz in die Augen springende Ähnlichkeit
mit dem Medium besitzen, so müssen wir auch aus diesem
Grunde schließen, daß diese Phänomene eine menschenähnliche
Ursache haben. Diese Ursache wird also entweder
im Medium oder, wenn dieses in einzelnen Fällen nicht in
Betracht kommen sollte, in anderen menschenähnlichen, mit
Geist und Intelligenz begabten Wesen zu suchen sein müssen.
Beim genaueren Studium dieser Erscheinungen stellt
sich nun hfraas, daß, abgesehen von den Fällen der Ihn-
lichkeit mit dem Medium selbst, oft Phantome eintreten,
die eine unverkennbare Ähnlichkeit mit abwesenden lebenden
Menschen, oft aber auch mit Verstorbenen, aufweisen.
"Das Phänomen de« Doppelgängers des lebenden Menschen
soll hier beiseite gelassen werden. Untersucht dagegen soll
werden, was eigentlich die Materialisationserscheinungen
sind, die eine unverkennbare Ähnlichkeit mit einem Verstorbenen
aufweisen. Soweit nun der Fall vorliegt, daß das
Medium oder einer der Anwesenden den Verstorbenen bei
seinen Lebzeiten gekannt oder wenigsten?* dessen Bild gesehen
hat, kann immer noch angenommen wernen, daß die
auftretende Materialisationserscheinung ein vom Medium
oder einem der Anwesenden unwillkürlich erzeugtes organisiertes
Gedächtnisbild darstellt. Die Tatsache des Auftretens
sinnlich wahrnehmbarer organisierter Gedächtnisbilder ist
bekannt und ich brauche daher hier nicht weiter darauf
einzugehen. Wenn man nun alle Fälle von bewußter oder
unbewußter organisierter Gedäehtnisreproduktion ausschaltet,
so bleiben immer noch Fälle übrig, in denen Phantome auftreten
, die von Niemandem der Anwesenden, uas Medium
inbegriffen, gekannt w urden, deren Personalien, d. h. also
hier Ähnlichkeit mit einem verstorbenen Mensehen aber
später durch „zufällig*' aufgefundene Photographieen oder
Bilder festgestellt winde. Da die Mitteilungen, die von
diesem Phantome oder diesem Wesen gemacht wurden, ebenfalls
dem Medium uud den übrigen Anwesenden unbeKarlnt
waren, sieh aber später durch Sachforschungen als richtig
erwiesen, so stehen wir in solch einem Falle vor einer bedeutungsvollen
Frage: Wenn niemand der Anwesenden eine
Person gekannt hat, die sich hier als Materialisationsphäno-
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