Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
46. Jahrgang.1919
Seite: 431
(PDF, 171 MB)
Bibliographische Information
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Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

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Literatarbericht.

m

rute* (Berlin C. 19, Fr. Zillessen) erscheinen lassen* Die Stellungnahme
des Verfassers zu dem Problem ist am besten charakterisiert
durch die Bezeichnung: Kampf nach zwei Fronten. Einerseits nimmt
der Verfasser eine Reihe gegnerischer Veröffentlichungen unter die
kritische Lupe, ohne iu seiner Polemik je die Grenze des Sachlichen
zu überschreiten. Andererseits wendet er sich energisch gegen
phantastische Hypothesenbildungen, wie sie sich vielfach um die
noch immer nicht restlos enträtselte Wünschelrutenfrage gebildet
haben. \Vas der Verfasser, der auf dem Boden des unparteiischen
Verbandes zur Klärung der Wünschelrutenfrage steht, anstrebt, ist
die exakte und von keinerlei unsachlichen Motiven und Interessen
getrübte experimentelle Klärung des Problems. Das Büchlein dürfte
geeignet sein, das Interesse für das Problem auch in bisher demselben
noch fernstehenden Kreisen zu wecken. Dr. —r.

6. F. Lipps: Das Problem der Wilsensfreiheit. Aus Natur- und Geisteswelt
883. Bändchen. 120 S. 2. veränderte Autlage B. G. Teubner in
Leipzig und Berlin 1919. Kart. 1.60, gebd. 1.90 hierzu Teurungs-
zuschläge.

Verfasser sucht da» schwierige Problem, ob dem Menschen eine
Selbstbestimmung durch den eigenen Willen zukomme, historischgenetisch
zu lösen und findet eine Lösung in der Erkenntnis üer
modernen Naturwissenschaft. Zunächst wird gezeigt, wie das Altertum
einer Lösung dieses Problems nicht fähig war. wenn es» annahm,
daG unsere Handlungswtise aus unserem Denken und Überlegen
hervorgeht, da wir dann unser Mandeln als eine Wirkung der alles
beherrschenden Weltvernunft ansehen müßten, die von der Antike

fleichfalls angenommen wird, und damit die Annahme unserer Frei-
eit und Verantwortlichkeit in Wegfall kommt. Das Gleiche gilt
für das christliche Mittelalter, das den Willen als den Grund für
die gö'tliche Schöpfertätigkeif und für das Tun der Geschöpfe ansah
, da dann der Mensch, wenn er Gutes tut, nur den gütlichen
Willen ausführt und selbst im anderen Falle nur das tut, was im
Sinne der göttlichen Vorsehung liegt. Somit erklärt sich der Versuch
, dem Menschen einen vernunftbegabten Willen zuzuschreiben
und ihn anderseits in den Lauf der Dinge einzugliedern, ohne diesen
Vernunftwillen als die Ursache alles Geschehens anzunehmen —eine
Lösung, die die moderne Naturwissenschaft zu bieten scheint, wenn
sie unbewußt, blind wirkende Triebe #aLs Grund des Geschehens in
der unbelebten Natur annimmt. So* nahm die Aufklärung, indem
sie diesen Mechanismus auch auf die belebte Natur übertrug, auch
für das menschliche Handeln die unbedingte Gesetzmäßigkeit in
Anspruch, sodaß dadurch jede Willensfreiheit beseitigt zu sein schien,
oder man trennte die belebte Natur von der leblosen, indem man
der an die Zeit gebundenen Daseinsweise des Menseben eine außer-
zeitiiebe, übersinnliche zur Seite stellte, wie das Fichte und Kant
tun und nach ihnen Schelling und Schopenhauer. die eine durch
fre§e Willensbetätigung vollzogene vorzeitliche und zugleich dauernde
Entscheidung annehmen. Da jedoch dieser Vorgang selbst unklar
bleibt, nähert *ieh bereits Schopenhauer wieder der mittelalterlichen
Auffassung, in dem er in meinem Willen das Grundprinzip der Natur
gefunden zu haben glaubt, während Hegel auch im Naturgeschehen
eine Stufe in der Entwicklung des Vernunftwirkens erblickte. Demnach
weist auch der Verfasser dem Menschen nur insofern eine
übersinnliche und außerzeitliche Daseinsweise zu als er wie alle
anderen Wesen im letzten Grunde seinen Ursprung in dem alles
umfassenden Leben hat, während im übrigen unser Handeln nach
ihm durch die unverbrüchliche Gesetzmäßigkeit alles Geschehens
bestimmt wird — eine Auffassung, für die die Begriffe Gut und
Böse nur noch im Hinblick auf die Lebensgemeinschaft zu gelten


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