Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
47. Jahrgang.1920
Seite: 75
(PDF, 183 MB)
Bibliographische Information
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Iiiig: Zwei Fälle zeitlichen Hellsehens im Traum. 75

Krankheit nahm aber rasch eine sehr schlimme Wendung und am
24. Oktober trat der Tod der Neuvermählten ein. Fräulein R.
hatte vom Verlauf der Krankheit keine weitere Kenntnis mehr erhalten
und glaubte schon, daß ihr Bäschen wieder ganz gesund geworden
sei, als sie in der Nacht zum 24. Oktober wieder einen
jener Träume hatte, von denen sie wußte, daß sie „Tod" bedeuten
. Es war einer der beiden Blumenträume, auf die ich schon
weiter oben hingewiesen habe. Im Traum tauchte gegen den Morgen
hin das Haus ihres Bäschens vor ihr auf, über und über mit
Blumen geschmückt. Aber sonderbar: Das Bild hielt nicht stand,
sondern wechselte kaleidoskopartig mit dem blumengeschmückten
Hause eines im gleichen Dorfe wohnenden Verwandten ab, so daß
sie beim Erwachen im Zweifel war, ob sie nun wirklich einen ihrer
hellseherischen visionären oder symbolischen Träume gehabt habe
oder ob nur eines der gewöhnlichen verworrenen Traumbilder an
ihr vorübergezogen sei, die fast alle Menschen jede Nacht zu
haben pflegen. Doch ihr Zweifel währte nicht lange. Denn schon
in den ersten Tagesstunden kam aus dem benachbarten J. ein
Trauerbote an, welcher zwei Todesfälle auf einmal anmeldete. Es
war während der Nacht nicht nur das Bäschen gestorben, sondern
auch jener Verwandte L. unerwartet rasch einem Schlaganfall erlegen
. Bei der Beerdigung des Bäschens, an welcher sich Fräulein
R. beteiligte, nahm sie zu ihrem größten Staunen wahr, daß alle
Einzelheiten des Leichenzuges, die Aufstellung des Sarges, die
Gruppierung des Trauergefolges, genau so waren, wie sie es im
Traum vorausgesehen hatte. Alle diese Vorgänge sind einwandfrei
erwiesen und durch verläßliche Zeugen festgestellt, die nicht nur
bekunden, daß ihnen die Träume unmittelbar nach ihrem Auf-
treten mit allen Einzelheiten erzählt und als Wahrträume charakterisiert
wurden, sondern die auch die bestimmte Versicherung abgeben
können, daß die Träume genau so in Erfüllung gegangen
sind, wie sie ihnen erzählt wurden., Wir haben hier also alle Erfordernisse
erfüllt, die wir an einen beweiskräftigen voraussagenden
Wahrtraum stellen müssen, und können feststellen: die Möglichkeit
des zeitlichen Hellsehens ist erwiesen. Die Einrede des
Zufalls ist gegenstandlos, wo so viele vorausgesagten Einzelheiten
in Erfüllung gegangen sind. Nur noch der Einwand des Betrugs
könnte erhoben werden. Dann müßte aber gleich ein ganzes Betrugskomplott
angenommen werden, für dessen Sichzusammenfinden
schwerlich ein plausibler Grund geltend gemacht werden
könnte. Ein Betrug liegt aber nicht vor, dafür bieten die beteiligten
Personen die volle Gewähr. Wer trotzdem einen Betrug annehmen
will, nur damit er eine ihm unangenehme Wahrheit nicht
anerkennen muß, der mag es immerhin tun. Als ernster wissenschaftlicher
Gegner kommt er dann aber nicht mehr in Betracht.


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