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76 Psychische Studien. XLVII. Jahrg. 2.-3. Heft. (Febr.-März 1920.)
Das Phänomen der eingebrannten Hand.
Neuere Beitrage und Feststelhingen.
Von Redakteur B. Grabinski, Iserlohn.
Es ist nicht der Zweck der nachfolgenden Abhandlung, auf
das Phänomen der eingebrannten Hand als solches näher einzugehen
und das Wesen desselben zu definieren. Ich gehe hier
lediglich von der Tatsache aus, daß eine ganze Reihe von* solchen
Handabdrücken heute noch vorhanden ist. Sache einer methodischen
Untersuchung muß es sein, festzustellen}, ob es sich bei
diesen Eindrücken um natürliche oder außernatürliche Einwirkungen
handelt.
Was die außernatürlichen Einwirkungen angeht, so muß rein
theoretisch, die Möglichkeit derselben zugestanden werden. Haben
doch führende Geister aller Zeiten, wie Sokrates, Plato, Pktarch,
Cicero, der jüngere Plinius, St. Augustinus, Thomas von Aquin,
Gregor der Große, Bonaventura, Horst, Schott, Jung Stilling,
Schopenhauer, Leibnitz, Shakespeare, Hugo Grotius, Thomasius,
Lessing, Goethe, Wieland, Kant, Jean Paul, Justinus Kerner und
viele andere die Möglichkeit von Geistererscheinungen zugegeben,
so daß sich auch der gewöhnliche Sterbliche nichts zu vergeben
braucht, wenn er derselben Anschauung huldigt. Zwischen Möglichkeit
und Tatsächlichkeit gähnt nun freilich ein großer Abgrund
. Immerhin ist es im. E. ganz lohnend, einigen solcher Fälle
nachzugehen und festzustellen, wieweit da von einer Möglichkeit
oder Wahrscheinlichkeit solcher außernatürlicher Einwirkungen
gesprochen werden kann oder ob nach einer anderen Erklärung
gesucht werden muß.
So alt wie die Forschung auf dem Gebiete des übersinnlichen,
ist auch das Phänomen der eingebrannten Hand. Es ist als solches
unbestreitbare Tatsache, denn es läßt sich an Hand von einer
ganzen Reihe von Abdrücken erweisen. Es ist mir gelungen,
einige solcher Handabdrücke nebst dem dazu gehörigen Urkunden-
material für einige Zeit zwecks Vornahme einer Untersuchung zu
erhalten. Nachstehend will ich in aller Kürze das Ergebnis dieser
Untersuchung bekanntgeben.
Im ganzen sind mir drei Abdrücke zur Verfügung gestellt
worden: Aus Pflochsbach (Unterfranken), Fuchsmühl
(Oberpfalz) und Hall (Tirol). Zwei von diesen Abdrücken
stellen in Leinwand gebrannte Hände, der dritte einen in ein Buch
eingebrannten Daumenabdruck dar.
Was die beiden Hand abdrücke anlangt, so lagen diesen
mehr oder weniger gut beglaubigte Urkunden bei, nach denen in
beiden Fällen die Handabdrücke auf außer- wenn nicht gar übernatürliche
Weise entstanden sein sollen.
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