Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
47. Jahrgang.1920
Seite: 577
(PDF, 183 MB)
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Bencke: Weltordnung und VölkerschicksaL 577

antwortungsgefühl wäre eine uns vom Geiste eingepflanzte Lüge,
wäre eine Irreführung, wenn dieses Ich nicht die Unsterblichkeit
besäße, innerhalb welcher die gerechte Auswirkung dieser Ver-
anlwoilung stattfinden kann. Weil aber diese Verantwortung
gerade in den entwickeltesten Gliedern der Menschheit so feste
Wurzeln geschlagen, ist sie ein Beweis für den höheren, jedem
Irrtum entrückten Ursprung dieses Gefühles und damit für die
Unsterblichkeit des Menschen, in welcher Unsterblichkeit sein
Verhalten gegenüber dieser inneren I'ordeiung, der Forderung
seines höhereu Selbst die Früchte liegen muß. die ihm eine einmalige
kurze Erdeniaul'bahn niemals bimgen kann. Der Mensch
trägt die Lose seines Schicksals immer in sich selbst

Aber gilt, was für den ein/einen gelten muß, auch für ein ganzes
Volk, gibt es eine völkliche Verantwortung im selben Sinne, wie
sie für den Einzelnen besteht und kann es demnach ein Völkerschicksal
geben, als Ergebnis einer Weltordnung, wrelche Zukunft
und Entwicklung der Völker bestimmt, ebenso wie Zukunft und
Entwicklung der Einzelwesen bestimmt ist durch ihr Verhalten
gegenüber jenem Gesetz des inneren Menschen, das in den beiden
Worten Freiheit und Verantwortung begründet ist? Zunächst
könnte man einwenden, daß hier diametrale Unterschiede be«
stehen, weil ja das Dasein eines Volkes kontinuierlich ist, nicht
aus von einander getrennten Verkörperungen besteht wie wir sie
wohl für den Einzelmenschen annehmen müssen, daß dem
starken völklichen Verantwortungsgefühl des Einen ein vollkommener
Mangel solchen Gefühles bei dem Andern entgegensteht
und daß die gute oder schlechte Handlungsweise des Volkes
immer doch nur von Einzelnen gemacht wird, für welche
die vielen Anderen keine Verantwortung tragen und die
daher auch für ein Volk als solches nicht zur Auswirkung
gelangen können. Dieser Einwand ist aber leicht
zu widerlegen, denn man übersieht dabei die schon
weiter oben angezogene Tatsache, daß diese Einzelnen, die ein
Volk zur Verrichtung bestimmter Taten, zur Einnahme einer bestimmten
Haltung der Gerechtigkeit oder der Ungerechtigkeit,
demnach zum Auswirken oder zur Unterdrückung des völklichen
Verantwortungsgefühles führen, in diesem Volke nicht entstehen,
nicht zur Führerstellung hätten gelangen können, wenn eben nicht
die geistige Verfassung, der moralische Zustand des Volksganzen
eben diese bestimmten Führernaturen, hervorgerufen hätte. Auch
hier waltete ein Gesetz geistiger Ursache und Wirkung, Kräfte
geistiger Art gewannen die Oberhand, schufen eine bestimmte
Volkspsyche, die bestimmte Handlungen und die zu solchen Handlungen
befähigten Führernaturen in Erscheinung treten ließen.
Da aber das Gefühl der Verantwortung als Grundgefühl des
höheren Menschen bei alledem lebendig ist, sehen wir diese eigen-


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