Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
48. Jahrgang.1921
Seite: 49
(PDF, 212 MB)
Bibliographische Information
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Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

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Böhm: Zur Frage des gerichtsärztlichen Gutachters, 49

mit einer kleinen Klinik oder Poliklinik verbunden, sollten in
jeder medizinischen Fakultät ermöglicht werden. Erst dann wird
eine erfolgreiche Bekämpfimg des Aberglaubens und der Kurpfuscherei
möglich sein und werden die Ärzte vielen für ihren
Stand unangenehmen Blamagen entgehen, die ihnen heute von
Laien bereitet werden. Diese Blamagen wirken wie Nadelstiche,
die der Wissenschaft, ihrem Ernste und ihrer Würde versetzt
werden. Es war von jeher ein hohes, ethisches und kulturelles
Vorrecht der BMungsaentren und der Wissenschaft, mit der
Fackel der Erkenntnis in die Finsternis des Aberglaubens und
der Unwissenheit hineinzuleuchten. Es ist daher betrübend, zu
sehen, wie gerade jene Zentren sich immer zögernd, zaghaft, ja
sogar vielfach ablehnend der Suggestionslehre und der neuen
pschologischen Forschung gegenüber verhalten, obwohl keine
andere Disziplin imstande ist, ein solches licht in die moderne
Form des Aberglaubens zu werfen. Aus diesen Gründen hat
sich der Internationale Verein für medizinische Psychologie und
Psychotherapie gebildet dessen Zweck ist. jene Disziplinen wissen-
schaftlich zu pflegen und ihre Einführung in die Hochschule an-
7ustreben.

Ich habe mich auch an die Frage der sog. okkulten Erscheinungen
, insbesondere der Telepathie, der Ahnungen, des Hell-
sehens, gewagt, und die Möglichkeit einer allfälligen Erklärung
(Psychenergie) der nicht auf Betrug, Täuschung oder Selbsttäuschung
beruhenden, sondern, wie es den Anschein hat, auf
reeller Grundlage stehenden Tatsachen versucht. Dabei mußten
verwandte üebiete über angeblich höher denkende, sogar rechnende
Tiere, über Gedankenlesen und über die Wünschelrute
mit erwogen werden. Diese Dinge darf man nicht einfach totschweigen
, sondern man hat die Pflicht, ihr dornenvolles Gebiet
durch die Fackel der Wissenschaft, zwar mit unendlichen Kau-
telen, aber tmentwegt zu untersuchen und zu beleuchten."

In einem im Jahre 1920 erstatteten Gutachten über die Wach-
Suggestion auf der öffentlichen Schaubühne an das Polizeipräsidium
Berlin sagt der Münchener Nerven-Arzt Frhr. v. Schrenck-
Notzing: Wenn trotz des bestehenden Verbotes von öffentlichen
hypnotischen Vorführungen die Sanitätspolizei genötigt ist, gegen
das Treiben der sog. „Suggestoren" vorzugehen, so ist bedauerlicherweise
daran lediglich die auch heute zum Teil noch in
ärztlichen Kreisen herrschende Unwissenheit über das Wesen der
Hypnose und Suggestion verantwortlich zu machen. Allerdings
haben die Behörden, welche das Verbot erließen, nirgends deutlich
ausgesprochen, was unter „Hypnose" zu verstehen sei. Die
gesetzgebenden Faktoren sind also zum Teil mit für die heutigen
Zustände verantwortlich.

So sagt Forel mit Recht: „Unter den Einwendungen, die immer
von Leuten gemacht werden, die die ganze Frage nicht verstehen,
ist die folgende recht typisch: Ja, die Wachsuggestion sei etwas

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