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v. Sehrenck-Notzing: lieber die Versuche mit dem Medium Tomczyk. 131
Ein ärztlicher Zeuge, Dr. Dürig, der an 7 Sitzungen teilnahm,
äußerte sich in seinem nachträglich für die obengenannte ärztliche
Kommission angefertigten Protokoll wie folgt: „Die Lichtstärke
der roten elektrischen Beleuchtung war stets ausreichend
zur Beobachtung der Einzelheiten der Versuchsanordnung. Irgend
eine ernstliche Behinderung der BeobachtungsmögJichkeit durch
die Sinne bestand also nicht."
Dr. Kecknagel bezeichnet in seinem Gutachten eine stärkere
Beleuchtung des Mediums und seines Arbeitsfeldes als eine unerfüllbare
Forderung. In diesem Fall müsse man sich dem Urteil
der Sachverständigen fügen, solange man das Gegenteil nicht beweisen
ke nne. Man müsse alles vermeiden, was bei derartigem
ohnehin komplizierten Versuchen hinderlich sein und die lieber-
sichtlichkeit und Beurieilungsmogliehkeit des Versuchsveriauf*
gefährde. Er fährt dann fort: „Ich habe mich jedoch auch persönlich
davon überzeugt, daß die angegebene Beleuchtung ui
schärfster Beobachtung auch aus größerer Entfernung genügt
Während der Verfasser eine 100 Kerzen starke Lampe benutzte
hängte ich eine nur 50 Kerzen starke Lampe hinter meinem
Rücken so auf, daß auf dem vor mir stehenden Tische mein ivm-
per einen großen Schatten warf. In diesem Schatten konnte ich
sofort, auch ohne vorherige längere Angewöhnung des Auges, in
ca. 30 cm Entfernung Zeitung lesen. Die Windungen eiuer in
meiner Hand befindlichen Drahtspirale wurden von eine/ 1 *n
entfernt sitzeudeu Person rasch mid richtig erkannt. Die Be
obachtungsmöglichkeit war eine auch für subtile Gegenstände,
zum mindesten aber für jede Bewegung der Finger, auch kleinster
Exkursion, ausreichend."
Die bei den Versuchen angewendeten Kontrollmaßregeln
sind in ihren wesentlichen Punkten aus dem Buch bekannt: Untersuchung
der ganzen vordereu oberen Kleidfläche durch Abtasten
und Beleuchtung mit weißen elektrischen Taschenlaternen,
Aufstreifen der Aerniel bis über die Ellbogen, sorgfältige Prüfung
der Hände und Vorderarme mit Lupen, Elektroskop etc.,
Ausstreifen der Nagelspitzen mit einer Schere, Abwischen und
Beleuchten der Tischplatte vor dem Medium. Die einmal nach
Erledigung dieser regelmäßigen Vorkontroile auf die Tischplatte
gelegten Hände dürfen weder sich selbst (Kopf, Kleid, andere
Hand) berühren noch die Tischplatte verlassen. Eigenberührungen
des Mediums, wie sie bei betrügerischer Verwendung von
Fäden notwendig gewesen wären, dürfen also wTohl durch diese Art
der Vorkontrolle als ausgeschaltet angesehen werden.
Außerdem war es den Zeugen gestattet, jede weitere beliebige
Untersuchung vorzunehmen, wozu vom Verfasser vor den
Sitzungen regelmäßig aufgefordert wurde. Verfasser hatte den
Eindruck, daß auch die skeptischen Teilnehmer kerne Verbesserung
der Versuchsbedingungen anzugebeir wußten und dieselbeu
offenbar für zuverlässig erachteten. Wenn Fräulein Tomczyk
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