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Grobe-Wutischky: Prof. Falcomer und der Spiritismus. 285
der im Schlafe oder Halbschlafe lag «und so Suggestionen leichter
zugänglich war als /sonst, so (Weiht doch die Wahrnehmung der
pflegenden Tochter als Erstes zu erklären. Es mag sein, daß es
eine Halluzination war. Aber die Pflegende halluzinierte sonst
nicht, und diesmal fiel die sonderbare Wahrnehmung annähernd
mit dem Tode ihrer Mutter zusammen, folgte dem Tode «der
Mutter in nicht bedeutendem Zwischenräume.
Hatte sich die Verstorbene Kundgeben wollen? War ihr leuchtender
Fluidalkörper m den fernen Lieben geeilt, um ihnen Kunde
von ihrem Verscheiden zu geben, so wie Herr Capspni beabsichtigt
hatte, eine Kundgebung vorzunehmen, vielleicht auch eine
„Erscheinung", indes er wegen ihres Mißlingens einige Geräusche,
Raps, zustande brachte. Zur Zeit des Todes aber, 11 Uhr nachts,
bemerkte Prof. Falcomer eine helle Lidhterscheinung, vermutlich
ähnlich wie im Falle der Frau L. A. Es liegt also der Gedanke
nahe, Herr Capsord habe, weil sein Vorhaben nur unvollkommen
ausgeführt Wierde, dann beim Verscheiden, oder kurz danach,
durch eine persönliche „Erscheinung", ja durch besondere Lichtwirkungen
sein Ableben bemerkbar machen wollen, und es
ist keineswegs nur eine phantastische Spekulation, sondlern eine
durch beachtenswerte Versuche gestützte Annahme, daß -beide
Maie die Erscheinungen mit mehr oder weniger Leuchtkraft dem
losgelösten Fluidalkörper der soeben Verstorbenen zuzuschreiben
sind. (Näheres wolle man bei Durville, „Der Fluidalkörper
des lebenden Menschen", nachlesen, wenn das Bedürfnis zu weiterer
Begründung danach drängt.),
Beiden Fällen ist also gemeinsam, daß einmal zur Zeit des
Todes, das andere Mal etwa 20 Stunden später, an einem entfernten
Orte von Personen, die dem Sterbenden
oder Gestorbenen nahestanden, die Wahrnehinung
von hellen Lichterscheinungen gemacht wurden. Ins
Gewicht fällt dabei, daß im Falle der Frau L. A. die Erscheinung
von zwei Personen gleichzeitig oder doch unmmitelibar
aufeinanderfolgend bemerkt wurde. Es muß ja nicht eine gegenseitige
Beeinflussung aiigenommen werden, sondern man darf auch
der Meinung sein, die Wahrnehmungen des Großvaters und der
Enkelin seien unabhängig voneinander gemacht worden, und dann
würde eine die andere (bestätigen, beide sprächen dann eher für
die objektive Realität der Lichterscheinung, als für die Annahme,
es habe sich nur um Halluzinationen gehandelt.
Kann in noch mehreren Fällen das gleiche nachgewiesen werden
, so ist es nicht mehr zulässig, von «einem zufälligen Zusammentreffen
zweier Vorgänge, einmal des Todes und dann einer Lichterscheinung
, zu sprechen; dann ist auch die Annahme des Prof.
Dr. Falcomer, der sterbende Hieronymus Capsoni habe sich ihm
durch die Lichterscheimmg bemerkbar machen wollen, nicht als
phantastisch oder willkürlich kurzerhand abzuweisen.
Nun ist aber in den „Mitteilungen dler Deutschen Gesellschaft
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