Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
48. Jahrgang.1921
Seite: 421
(PDF, 212 MB)
Bibliographische Information
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Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

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Tischner: Über den Bewußtseinszustand der Medien. 421

dass in solchen Fällen, wie in dem von ihm geschilderten, Telepathie
und Hellsehen keine Kolle spielen könnten und man infolgedessen die
spiritistische Hypothese annehmen müsse und zwar begründet er diese
Ansicht damit, dass Telepathie und Hellsehen völlig ausgeschlossen
sei, da die Schwester gar nicht in einem traumähnlichen Zustand war;
in seinem zweiten Aufsatz macht er dann noch gegen mich geltend,
dass hundertfältig nachgewiesen sei, dass bei diesen Automatismen
Kenntnisse zutage treten, die nicht im Unterbewusstsein waren. Ich
ignoriere diese Tatsache durchaus nicht, wie Herr T. meint, bin vielmehr
der Ansicht, dass bei diesen Automatismen Kenntnisse emporkommen
, die das Unterbewusstsein auf übernormalem Wege (mittels
Telepathie und Hellsehen) erworben hat. Und zwar können diese
Kenntnisse entweder während dieser automatischen Tätigkeit erworben
worden sein, oder sie kommen wenigstens erst während der automatischen
Beschäftigung an die Oberfläche* Ich will diese Alternative
unentschieden lassen, vielleicht sind wir alle hellseherisch und
telepathisch begabt, nur steigt es nicht aus den Tiefen des Unter-
bewusstseins auf und kommt so ans Tageslicht. Dabei kann ja bekanntlich
das Oberbewusstsein ganz unbeteiligt bleiben, indem infolge
einer ^Spaltung" diese Nachrichten mittels automatischen Schreibens
an die Oberfläche kommen, wovon das Oberbewusstsein oft erst etwas
erfährt, wenn das Medium das Geschriebene liest; falls man das Geschriebene
einem solchen Medium angelesen fortnehmen würde, dann
würde das Oberbewusstsein des Mediums überhaupt keine Kenntnis
davon erhalten.

Nun wird allerdings Herr T. gleich wieder einwenden, übernormale
Fähigkeiten (Telepathie und Hellsehen) habe die Schwester nicht, und
zw^ar sei erstens überhaupt derartiges bei ihr nicht bekannt und
zweitens sei sie in dem Falle im Wach zustande gewesen, „denn Hellsehen
ist ein Fall von Somnambulismus". Erst eine kurze Bemerkung
über letzteren Satz. Ich meine eine derartige Unterordnung des Hellsehens
unter den Somnambulismus ist zum mindesten unzweckmässig.
Hellsehen ist eine „Fähigkeit4', die unter allen möglichen Umständen
zutage treten kann (Wachzustand, Traum, Ekstase, Trance,
Hypnose), die verschiedenen Automatismen können als Erleichterungsmittel
dienen, um die übernormalen Kenntnisse ans Tageslicht zu befördern
. Der Somnambulismus dagegen ist ein Bewusst-
seinszustand, wenn ich also das Hellsehen als einen ,,Fall von
Somnambulismus" bezeichne, so ist das ungefähr gerade so richtig,
als wenn ich sagen würde, „die Aufmerksamkeit ist ein Fall von
Wachbewusstsei nc

Abgesehen aber von dieser sehr unzweckmässigen, wenn nicht
falschen Definition, ist es nun einmal nicht an dem, dass das Hellsehen
nur im somnambulen Zustand auftreten kann. Da ich selbst
mit Frl. v. B., dem Medium von Wasielewski, gemeinsam mit ihm
Versuche anstellen konnte, so habe ich ein Urteil über, diese Dame
und muss betonen, dass man von einem wesentlich veränderten Be-
wusstseinszustand nichts bemerken konnte.


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