Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
48. Jahrgang.1921
Seite: 482
(PDF, 212 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1921/0512
482 Psychische Studien; XLVIU. Jahrg. 9. Heft (September 1921.)

tritt des Ereignisses durch obengenannten Stadtkaplan F. aufmerksam
gemacht. Als dann Schwester N. das im Traum gesehene
Bild des Mörders schilderte, versicherte Schwester B., die im
Krankenhaus zu 0. tätig war, daß es genau der Wirklichkeit entspreche
. Sämtliche in Betracht kommenden Zeugen haben vor
dem Abt ihre Airssagen bekräftigt, wobei derselbe noch versichert,
daß sowohl die Schwester N., die den Wahrtraum hatte, wie die
Oberin, der sie ihn sogleich erzählt hatte, ruhige nüchterne
Naturen seien.

Auf diese Mitteilung hin wandte ich mich au den Prälaten mit
der Frage, ob denn in der Tat das Aussehen des Mörders genau
so war, wie Schwester N. es im Traum erblickt und dann geschildert
hatte, ob sie etwa den Mörder Sfhon früher gekannt und
gesehen hatte, ob sie öfter von Angstträumen überhaupt und bezüglich
ihres erkrankten Vaters insbesondere gequält war, und
ob schoi öfter in jenem Krankenhaus Tobsüchtige Aufnahme gefunden
hätten. Darauf schiieb mir der Abt am 14. Juli, er könne
nur nochmals versichern, daß Schwester N., eine erprobte und* gesuchte
Operationsschwester, sehr*) nüchtern und nichts weniger
als ängstlich sei. Sie hatte keinerlei Aengste und Träume wegen
ihres Vaters. Dieselbe habe den Mörder nie gesehen, weder vorher
noch nachher. Sie beschrieb ihn der Krankenschwester B.
zu 0. als mehr wie mittelgroß,**) mit struppigem, schwarzem Haar
und breitem, gedunsenem Gesicht. Worauf Schwester B. antwortete
: ,,Gerade so ist der Mensch/* An jenem Krankenhause befinden
sich allerdings zwei Irrenzelien, wro zuweilen Verdächtige
beobachtet werden. Auf Grund letzterer Tatsache kann aber die
Beweisbarkeit unseres Falles nicht umgestoßen werden. Denn
angenommen (worüber ich keine Mitteilung habe), Schwester N.
wußte, daß sich in jenem Krankenhaus eine Jrrenzelle befand,
so fühlte sie doch, wie das obige Zeugnis bestätigt, für ihren Vater
nicht die geringste Besorgnis und brauchte sie nicht zu fühlen, da
sie wußte, daß er dort in sorgsamer Pflege ihrer Mitschwestern
war. Sie konnte ferner keine Ahnung davon haben, daß nun
gerade in dieser Zeit ein tobsüchtig Gewordener eingeliefert
wurde. Aber auch wenn plötzlich im Traum eine solche Befürchtung
m ihr auftauchte, wie konnte sie voraussehen, daß ihr
Vater ermordet werde, und zwar gerade auf so wenig wahrscheinliche
Weise, daß ihm die Hirnschale eingeschlagen wurde? Er
hätte doch auch erwürgt oder erstochen oder erschossen werden
können! Und wrie konnte sie, die nachweisbar nie den Mörder
sah noch sonst kannte, sein Aussehen so genau und zutreffend
schildern, wenn alles imir Zufall und Kombination war? Wer zeitliches
Hellsehen hier abweisen wilk muß also in einer ganzen
Reihe von Handlungen und Ereignissen den Zufall eine geradezu
wunderbare Rolle spielen lassen.

*) Vom Briefschreiber unterstrichen.
***) Im ersten Bericht ungenau wiedergegeben.

*


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