Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
48. Jahrgang.1921
Seite: 532
(PDF, 212 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1921/0562
532 Psychische Studien. XL VI II. Jahrg. 10. Heft. (Oktober 1921.)

Organismus sich bedeutsame Veränderungen vollziehen
(Klimakterium), geknüpft; sie können auch von atmosphärischen
Vorgängen (Gewitter) beeinflußt werden.

Ueberall sehen wir die nämlichen Bewegungserscheinungen
, wie sie in verhältnismäßig schwacher Form auch in
Dietesheim in Bayern Februar 1921 zur Beobachtung kamen.
Diese und andere Formen der Spukvorgänge sind, wie erwähnt
, den bei Medien festgestellten Phänomenen wesensgleich
; sie treten in dem einen Fall meist in Gegenwart
besonders dazu veranlagter Personen spontan auf, in dem
anderen werden sie durch Experimentieren mit solchen Versuchspersonen
künstlich hervorgerufen. In beiden Fällen
kommt gelegentlich Betrug vor; aber vielfach wird mangels
jedweder Erklärung irgendein Unschuldiger, besonders die
oft magisch wirkende Persönlichkeit, verdächtigt, so daß
namentlich in den früheren weniger aufgeklärten Zeiten
sicherlich oft Unschuldige als vermeintliche Täter behandelt
worden sind, so z. B. beim Spuk in Resau (1888), der zu einer
gerichtlichen Untersuchung führte. Als Täter wurde der
15jährige Karl Wolter, Pflegesohn des Hausbesitzers, bezeichnet
. Obwohl alle Zeugenaussagen für die Echtheit der
Phänomene sprachen, obwohl ein wirklicher Schuldbeveis
nicht geliefert war, erfolgte doch die Verurteilung des Knaben
wegen Unfugs und Sachbeschädigung. So wurde er ein
Opfer von damals noch weite Volksschichten beherrschenden
Vorurteilen und bietet ein Schulbeispiel für Justizirrtümer,
die an die mittelalterlichen Fem- und Hexengerichte erinnern.
Vorfälle, wie der geschilderte, legen unserer Spezialforschung
die Verpflichtung auf, die weiteren Volksschichten aufzuklären
und jede sich darbietende Gelegenheit bei Auftreten
von Spuk zur genauen Untersuchung des Falles zu benützen.

Auch der in der deutschen Presse weidlich ausgeschlachtete
Spuk von Dietersheim (Bayern) wrird im September
1921 sein gerichtliches Nachspiel haben, da der Vormund
des in diesem Falle als Agent beschuldigten 9jährigen
Mädchens Beleidigungsklage gegen den Verleumder erhoben
hat. Ich darf bei dieser Gelegenheit hinzufügen, daß eine
Kommission von drei angesehenen Nürnberger Aerzten das
Vorkommen telekinetischer Phänomene * bei dem Dieters-
heimer Kinde durch Nachprüfung im Spukhause experimentell
festgestellt hat.

Allerdings haben wissenschaftliche Kommissionen bis
jetzt bei solchen Anlässen wenig erreicht. Vielfach hörte
der Spuk auf, sobald die hohe Obrigkeit oder die Abordnung
an Ort und Stelle erschienen. Hieraus wird der oberflächlich
Urteilende sofort auf Betrug schließen. Mit Unrecht! Denn
es liegt im Charakter dieser Phänomene, sich am leichtesten
im Augenblick des Unbeobachtetseins zu äußern. Außerdem
dürfte wohl psychische Unbefangenheit der „Medien*1 eine


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1921/0562