Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
48. Jahrgang.1921
Seite: 541
(PDF, 212 MB)
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Schrenck-Notzing: Der Spuk in Hopf garten.

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wortung solcher Fragen beziehe, die den Zeugen über
ihre Person und die sonst in § 67 Str. P. O. vorgesehenen
Umstände vorgelegt würden.

Der Angeklagte, über die persönlichen Verhältnisse vernommen
, gab dasselbe an wie Bl. 8 d. A.

Der Beschluß vom 11. August 1920 über die Eröffnung des
Hauptverfahrens wurde verlesen.

Der Angeklagte, befragt, ob er etwas auf die Anklage erwidern
wolle, erklärte:

„Ich bin Anfang des Jahres 1920 dreimal im Hause meiner
Stiefmutter gewesen. Das erste Mal in der Zeit vom 19. bis
21. Januar, einen Tag. Ich habe dort auch übernachtet. Das
zweite Mal war ich in der Zeit vom 1. Februar einen Tag
dort und habe ebenfalls dort übernachtet. Das dritte Mal
war ich etwa in der Zeit vom 10. bis 12. Februar bei meiner
Stiefmutter. Am 12. Februar bin ich von abends 5—7 Uhr
und dann nachts von 12 Uhr ab im Hause meiner Stiefmutter
gewesen. Am letzten Tage meiner Anwesenheit in
.Hopfgarten habe ich eine Vorstellung über Hypnose gegeben
. Am anderen Tag früh bin ich dann abgereist.

Es stimmt nicht, daß ich meine Stiefmutter hypnotisiert
habe.

Als ich das erste Mal in Hopfgarten war, wurde mir bereits
gesagt, daß meine Stiefmutter seit einem halben bis
dreiviertel Jahr krank wäre. Ich habe mich nur mit meiner
Stiefmutter unterhalten, habe sie aber nicht berührt. Das
zweite Mal, als ich dort war, wurde mir gesagt, daß sich
die Krankheit meiner Stiefmutter wesentlich verschlimmert
hätte. Ich habe mich mit ihr unterhalten und auch den Puls
gefühlt. Ich wollte feststellen, bb sie Fieber hatte. — Ich bin
während des Krieges Krankenwärter gewesen. — Auch an
diesem Tage habe ich ihr nicht über die Stirn gestrichen.

Ich versetze meine Medien durch Ansehen und Suggerieren
in hypnotischen Zustand. Ich berühre sie nicht. Ich
halte es für ausgeschlossen und vertrete auch den Punkt,
daß man ohne die vorher zu erteilende Einwilligung des
Mediums eine Willensbeeinflussung nicht herbeiführen kann.
Wird die Einwilligung nicht vorher erteilt, so ist es meines
Erachtens ausgeschlossen, das Medium in den hypnotischen
Zustand zu versetzen.

Ich habe mit meiner Stiefmutter nicht über die Hypnose
und dergleichen gesprochen.

Auf Befragen:

Solange ich zu Hause war, habe ich nichts Auffallendes an
meiner Stiefmutter oder in deren Hause wahrgenommen.
Was nach meiner Abreise, im Hause vor sich gegangen sein
soll, weiß ich nicht.


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