Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
48. Jahrgang.1921
Seite: 546
(PDF, 212 MB)
Bibliographische Information
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546 Psychische Studien. XLVIH. Jahrg. 10. lieft. (Oktober 1021.>

Nach Leistung des Sachverständigen- und des Zeugeneides:
Zur Sache: Auf Veranlassung des Polizeikommissars bin
ich in der Nacht vom 27. zum 28. Februar mit nach Hopfgarten
gefahren. Als ich hinkam, war alles ruhig. Frau
Sauerbrey lag in der Küche. Bald jedoch bemerkte ich Geräusche
, die meiner Meinung nach aus der Küche kommen
mußten. Ich hielt mich im Nebenzimmer auf. Ich ging in
die Küche, und sobald ich Licht machte, hörten die Geräusche
auf. Dies wiederholte sich verschiedene Male. Ich habe in
der Küche Licht gemacht und durch das Schlüsselloch hineingeschaut
, habe jedoch nicht gesehen, daß sich Gegenstände
bewegt haben. Da ich keine Zeit hatte, habe ich die
Frau Sauerbrey durch Gegensuggestion in der üblichen Weise
aus der Hypnose befreit. Ich habe ihr eingeredet, daß sie an
mich glauben müsse, und daß ich stärker sei als ihr Stiefsohn.

Sie hatte mir vorher erzählt, daß sie immer das Gesicht
und die gräßlichen Augen des Angeklagten sehe. Er habe
auch zu ihr gesagt, sie solle die Leiter beim Nachbar nehmen
und ihm die Schinken holen. Sie sagte zu mir, daß sie das
doch nicht könne.
Sein Gutachten gab er dahin ab:

Es ist sehr schwer mit Bestimmtheit zu sagen, daß der
Angeklagte seine Stiefmutter hypnotisiert hat. Ich muß
zunächst auch die Ansicht des Angeklagten bestreiten, daß
das Medium zu der Willensbeeinflussung sein Einverständnis
geben muß. Es ist sogar möglich, daß man eine Person,
ohne sie zu berühren oder sonst in auffälliger Weise anzuschauen
, durch Suggestion in Schlaf legen kann. Der Anblick
oder das plötzliche Auftreten der willensstärkeren Person
genügt schon allein, um diesen Zustand herbeizuführen.
Ich selbst habe beobachtet, daß eine Frau, die sich in meiner
Behandlung befand, wenn sie mich sah, in diesen Schlaf -
zustand verfiel. Diese Person ist sogar bei meinem Anblick,
als ich ihr einmal im Garten begegnete, umgefallen. Der
Angeklagte mußte durch seine Schaustellungen und Sachkunde
wissen, daß er schon durch Bestreichen und den Anblick
seine Stiefmutter in hypnotischen Zustand versetzen
konnte, und zwar durch Selbstsuggestion. Diese sogenannte
Autosuggestion spielt bei den Schaustellungen die größte
Rolle, da der Vorführer nicht mit seinem Hirn, sondern mit
dem seines Mediums arbeitet. Es ist nicht der starke Wille
des Suggestors, der sein Medium in den hypnotischen Zustand
versetzt, sondern die Unterordnung des Mediums unter
seinen Willen. Bei empfindlichen und schwachen Personen
wirkt eine Hypnose auf das Hirn wie Peitschenschläge auf
den Körper. Der Hypnotiseur lenkt nur die Tätigkeit des
Mediums.

Frau Sauerbrey litt an nervöser Willensschwäche, so daß
der Eintritt des Angeklagten ins Zimmer und das Handauf-


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