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v. Schrenck-Notzing: Der Spuk in Hopf garten. 549
bemerkbar, ebenso gleichzeitig Beklopfen und Bewegungen
der Gegenstände. — Erwähnung der Frieda Pappe: „Ich habe
nachgesehen, ob die Fingerknöchel meiner Mutter verletzt
waren, habe aber nichts gefunden."
16. Erscheinungen bei Tageslicht? Nein, nur bei Beleuchtung
. Frühestes Auftreten nachmittags 5 Uhr. — Frau S.
wurde, je näher der Abend kam, immer unruhiger.
17. Ergänzende Aussage des Polizeikommissars Pfeil: Ein
Schutzmann stellte einen Eimer zwei Meter von der Frau
entfernt auf, schon beim Umdrehen bewegte sich der Eimer.
Ebenso ging es bei einer Waschschüssel. Ein Hund, der sonst
außerordentlich scharf war, war beim Auftreten der Erscheinungen
außerordentlich gedrückt. Die Uhr blieb dauernd
stehen, trotzdem, nach Aussage des Mannes Sauerbrey, der
Uhrmacher ist, kein Fehler an der Uhr war. Manchmal auch
Geräusch, wie wenn mit der Handfläche über Gegenstände
gestrichen wurde
Dieselben Wahrnehmungen sind von 10 bis 12 Polizeibeamten
, die von Pfeil nacheinander hinausgeschickt wurden
, beobachtet worden. Sie haben das alles entweder durch
die offene Küchentür oder durch das Schlüsselloch gesehen.
18. Verbindung durch Klopfen ist mit den Erscheinungen
nicht aufgenommen worden, mit Toten ist es ebenfalls nicht
in Verbindung gebracht worden.
Schluß.
Der in dem Spuk von Hopfgarten beobachtete Tatbestand
ist verhältnismäßig einfach und besteht, soweit darüber
Zeugenaussagen vorliegen, nur in Klopfgeräuschen sowie in
Bewegung von unberührten Gegenständen, umfaßt also jene
Klasse mediumistischer Phänomene, die man als telekine-
tische bezeichnet. Die experimentelle Erzeugung dieser
Klasse von Vorgängen bei Medien ist ausführlich in meinem
Werk „Physikalische Phänomene des Mediumismus" (München
, Reinhardt 1920) behandelt worden.
Daß es sich bei den Klopferscheinungen in Hopfgarten,
die entweder wie Klopfen mit Fingerknöcheln oder wie das
Wischen einer Hand über die Wand beschrieben werden,
nicht um akustische Halluzinationen handelt, geht einmal daraus
hervor, daß sie von allen jeweils anwesenden Personen
ausnahmslos gehört wurden, und anderseits aus den sie
begleitenden Ortsveränderungen der in der Küche befindlichen
Gebrauchsgegenstände. Wie schon in der Schilderung
des Tatbestandes bemerkt wurde, können die physikalischen
Phänomene von der bettlägerigen Frau Sauerbrey nicht inszeniert
worden sein. Dieselbe war nach der Bekundung
ihres Hausarztes infolge schwerer Erkrankung viel zu
schwach um aufzustehen und lebhaftere Bewegungen aus-
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