Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
48. Jahrgang.1921
Seite: 550
(PDF, 212 MB)
Bibliographische Information
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550 Psychische Studien. XLVIIL Jahrg. 10. Heft. (Oktober IQ2U

führen zu können. Sie hätte aber ihr Bett verlassen müssen,
um z. B. auf der entgegengesetzten, zwei Meter von ihrem
Bett entfernten Wand wischende Geräusche zustande zu
bringen oder etwa einen an der Ausgangstür, also über
zwei Meter voii ihrem Bett entfernten schweren Wassereimer
in Bewegung setzen zu können, und zwar das letztere
sogar in Gegenwart des Polizeiwachtmeisters Pfeil. Der
wenige Wochen nach diesen Ereignissen eintretende Tod
der Frau S. läßt auch einen Ruckschluß auf den geschwächten
Zustand ihres Organismus zu.

Die drei eidlich vernommenen Hausgenossen der Patientin
hätten auch während der ITtägigen Dauer des Spuks sicherlich
oft genug Gelegenheit gehabt, die etwa vermutete Mitwirkung
der Frau Sauerbrey zu beobachten, d. h. die vermeintliche
Urheberin auf frischer Tat zu ertappen. Nun
wurden von den zahlreichen sonstigen Zeugen dieser Phänomene
allerdings nur die zwei Angehörigen und der im
Hause Sauerbrey vielfach anwesende Schneider Degenkolbe
eidlich vernommen. Aber von weiteren Zeugen sind besonders
die Pflegerin sowie die Polizeisoldaten zu nennen,
abgesehen von den Nachbarn und Dorfbewohnern, die
die Neugier in das Spukhaus führte. Kein einziger Augen-
und Ohrenzeuge hat jedoch in der Kranken die Urheberin
eines betrügerisch bewerkstelligten Spuks sehen können.
Damit erledigt sich die subjektive Auffassung des Nervenarztes
Dr. Kahle, der trotz dieser Beweismittel in der Patientin
die mechanisch wirkende Agentin der mysteriösen Erscheinungen
erblickt.

Was 1 un die einwandfreie Feststellung solcher spontan
auftretenden, nicht willkürlich hervorzurufenden Phänomene
betrifft, so erscheint hier die gerichtliche eidliche Zeugenvernehmung
wohl bis heute als das relativ zuverlässigste
und beste Beweismittel, wenn sich auch nicht leugnen läßt,
daß auch Zeugenaussagen gewissen suggestiven Fehlerquellen
unterliegen können. Jedenfalls empfiehlt es sich,
- bei solchen Gelegenheiten, wenn möglich, Sachverständige
zur Mitbeobachtung heranzuziehen, die praktisch und theoretisch
mit dem Gebiet des Mediumismus vertraut sind.

Die Eigenart des Hopfgartener Falles im Vergleich /u
anderen ähnlichen Vorkommnissen ist aber in dem Parallelismus
der Phänomene mit dem hypnoiden Zustand der Frau
Sauerbrey zu erblicken. Offenbar wurde die Patientin am
11. Februar bei der hypnotischen Einwirkung durch ihren
Stiefsohn — denn eine solche fand nach der Beweiserhebung
offenbar statt — nicht genügend desuggestioniert. Sie blieb
während der 17 Tage in einem leichten Traum- oder Dämmerzustand
, d. h. sie verfiel immer von neuem in denselben,
bis sie Dr. Kahle durch Gegensuggestion am 28. Februar
daraus befreite. Ihr ganzes Verhalten, soweit dasselbe durch


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