Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
48. Jahrgang.1921
Seite: 613
(PDF, 212 MB)
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Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

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Böhm: Der Spuk von Dietersheitn. 613

dieser jungen Wissenschaft in Deutschland gewesen zu sein,
mit folgender Begründung: „Erstens: auch eine Autorität
kann sich irren; ja, es ist in Wirklichkeit nur der eine
Autorität, der nicht an seine eigene Unfehlbarkeit glaubt.
Zweitens: viele werden für Autoritäten gehalten, ohne daß
sie es sind. Drittens: wer auf einem Gebiete Autorität ist,
ist deshalb noch nicht auf einem anderen kompetent. Das
Uebersehen dieser drei Tatsachen hat in der Wissenschaft,
besonders auch in der Medizin, schon viel Unheil gestiftet."
(Moll, Der Hypnotismus. Berlin, Fischers Medizinische Buchhandlung
, 4. Auflage, S. 293.) Ohne die Wirkung dieser
lapidaren Sätze durch irgendeine Hinzufügung abschwächen
zu wollen, möchte ich nur noch auf einen wesentlichen Umstand
aufmerksam machen, daß nämlich auch eine Autorität,
die es wirklich auf einem Wissensgebiete ist und sich auf
diesem nicht irrt, darum immer noch nicht geeignet ist,
Fragen zu entscheiden, die jenseits der Grenzen des augenblicklich
abgesteckten Wissensschatzes liegen. Der Schlüssel
zu all den Fehlurteilen, die uns die Geschichte aufweist, liegt
also viel tiefer. Eine Autorität repräsentiert gewissermaßen
die Summe der in einem gegebenen Zeitpunkt auf einem
Gebiete vorhandenen Fachkenntnisse. Sie kann daher immer
nur, wenn sie nicht genial ist — und ein Gelehrter braucht
nicht genial zu sein —, auf Grund eben dieser Fachkenntnisse
urteilen. Handelt es sich aber^um eine Frage, die auf Grund
dieser Fachkenntnisse nicht zu lösen ist, ja diesen zu widerstreiten
scheint, so kommen ganz naturgemäß Urteile zustande
, die der geschichtliche Ablauf der Dinge nachträglich
als falsch erweist. Darum fort mit dem Glauben, daß eine
wissenschaftliche Wahrheit durch Kommissionsbeschlüsse
festgestellt werden könne. Das Finden neuer Wahrheiten ist
noch stets die Leistung einzelner gewesen!

Der Spuk von Dietersheim

Bericht aus der Gerichtsverhandlung von Dr* phil. Jos. Böhm,

Nürnberg,

Tn der öffentlichen Haupt Verhandlung am Amtsgericht
München, Schöffengericht, am 19. September 1921, gegen
die Heilmagnetiseure Friede und Moser, die den Dieters-
heimer Spuk dadurch als Schwindel hinstellten, daß sie
in einer Broschüre schrieben, „ein 9jähriger Fratz
habe monatelang die Menschheit mit seinen
Bosheiten in Aufregung versetzt", und die wegen
dieser üblen Nachrede mangels eines Wahrheitsbeweises
zu einer Geldstrafe von 30 Mk. und zur Bezahlung
der sehr beträchtlichen Gesamtkosten verurteilt wurden,
brachte Herr Obermedizinalrat Dr. Sandner als
Zeuge folgendes Protokoll zur Verlesung:


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