Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
48. Jahrgang.1921
Seite: 617
(PDF, 212 MB)
Bibliographische Information
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Böhm: Der Spuk von Dietersheim. 617

Der Tisch wurde wieder in die Mitte des Kreises gestellt
und Herr Schmidt zeichnete mit einem Rotstift die Stellung
der drei Tischbeine am Boden an.

Das Licht wurde ausgeschaltet. Der Tisch rutscht wieder
einige Male.

Das Licht wurde eingeschaltet und es wurde von allen
Anwesenden festgestellt, daß die Tischbeine sich über
10 Zentimeter von der gezeichneten Stelle entfernt hatten.

Während der Bewegungen war der Tisch weder von
Händen noch von Füßen berührt. Herr Reitzlein erklärte
— auch unter Eid als Zeuge —, daß er während der letzten
Versuche beständig die Füße des sitzenden Kindes beobachtet
habe und mit Bestimmtheit behaupten könne, daß das Kind
seine Füße nicht berührte, also auch nicht aufgestanden ist.
Bei einer nachträglichen Prüfung am 5. IX. ergab sich, daß das
sitzende Kind auch bei vollkommen gestrecktem Fuße nicht
imstande ist, den Tisch bei der angegebenen Sitzanordnung
soweit mit den Füßen zu schieben, daß er an Dr. Böhm
anstoßen konnte. Betont wird, daß vor dem Versuch keine
Aufklärung über dessen Zweck oder die etwa eintretenden
Bewegungen gegeben wurden.

Dr. Böhm erklärte ferner, daß er, wenn keinerlei begründete
Anhaltspunkte vorliegen, daß eine Person teleki-
netische Fähigkeiten besitze, auch bei einer scheinbar selbständigen
Bewegung von. Gegenständen in ihrer Nähe, noch
nicht wagen würde, Telekinese als wahrscheinlich
anzunehmen. Wenn aber durch Versuche
an zwei verschiedenen Tagen von zwei verschiedenen
Beobachtergruppen einwandfrei festgestellt worden
ist, daß in der Nähe einer Person telekinetische Erscheinungen
(wie bei den Tischversuchen) auftreten, so könne
er die Telekinese, wie im vorliegenden Falle,
solange nicht ablehnen, bis ebenfalls an mindestens
zwei Tagen von mindestens je zwei Beobachtern einwandfrei
festgestellt wurde, daß die Gegenstände mit der Hand
geworfen worden sind.

Bezirksarzt Dr. Heilmeier (Neustadt) erklärte als
Zeuge, daß er selbst keinerlei Phänomene beobachtet habe.
Er stehe auf dem Standpunkte, daß andere, als die bis Ende
des 19. Jahrhunderts bekannten Naturkräfte, nicht anzunehmen
seien (!)

Die drei Sachverständigen, Obermedizinalrat Dr. Ko 1 b,
Direktor der Heil- und Pflegeanstalt Erlangen, Nervenarzt
Dr. v. Gulat-Wellenburg und Nervenarzt Dr. Rosenbusch
(beide in München) vertraten den Standpunkt, daß
es eine Telekinese nicht gebe, während Dr. med. Aigner
erklärte, für ihn bestehe an der Tatsächlichkeit der Telekinese
kein Zweifel.


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