Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
48. Jahrgang.1921
Seite: 673
(PDF, 212 MB)
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Rust ' Ein Wahrtraum. 673

fen, nach dem der Traum auftrat. Den fortdauernden
Schmerz nahm das Unterbewußtsein wahr und gab davon
Kunde, indem es den beschriebenen Traum inszenierte. In
diesem spiegelte sich gleichzeitig die Befürchtung ernsteret
Folgen wieder. Diese Befürchtung nahm nach bekannten
psychanalytischen Gesetzen die Form, wenn auch noch nicht
ihrer Erfüllung, so doch ihrer als demnächst bevorstehenden
Erfüllung mit figürlicher Wiedergabe der vorzunehmenden
Operation an. Diese selbst aber wurde nicht geträumt, während
sonst verdrängte Wünsche und Triebe, Hoffnungen
und Befürchtungen sehr häufig im Traume bereits ihre volle
Erfüllung vorspiegeln. Das Bewußtsein sowohl als auch das
Unbewußte hatten den Schmerz hinsichtlich der Aetiologie
verkannt, eine falsche Diagnose gestellt und daher eine
irrige Ideenassoziation hergestellt. So war ein Wahrtraum
entstanden, der sirh nicht erfüllte. Daß der Traum aber ein
echter Wahrtraum war und zu einem solchen nicht erst
durch eine etwaige Wiederholung des geträumten Vorganges
tn der Wirklichkeit werden sollte, wie es in dem Beispiel
„Psychische Studien", 48, Jahrgang, 9. Heft, S. 481 ff., der
Fall gewesen sein soll, wird dadurch bewiesen, daß der Arzt
im Traume eine Aussage machte, die sich auf die Zukunft
bezog. Gerade der in diesem Wahrtraum eingeschlossene
Jrrtum beweist, wie sehr die Träume lediglich aus unserem
Unterbewußtsein herrühren und wie wenig sie uns Auf
Schlüsse über die wirkliche Zukunft geben.

Zu dem soeben angezogenen Wahrtraum aus dem Sep
temberheft der „Psychischen Studien" muß ich aber einige
kritische Anmerkungen geben. Zuvor jedoch sei bemerkt,
daß es mir völlig fern liegt, die Glaubwürdigkeit der Be
teiligten irgendwie in Zweifel zu ziehen. Aber es liegen gewisse
Umstände vor, die den Wert der mitgeteilten Beobach
rung erheblich herabsetzen. Zunächst ist nicht zu übersehen,
daß der Bericht erst aus dritter Hand kommt. Sodann sind
einige Merkwürdigkeiten darin wie die, daß keine Personen-
und Ortsnamen genannt und die Krankenschwestern nicht
m die gerichtlichen Verhandlungen gebracht werden sollen.
Man versteht diese Seltsamkeiten nicht und fragt: Warum ?
Wenn es weiter heißt: „Auf die Uebereinstimmung von
Traum und Wirklichkeit wurde Schwester N. nach Eintritt
des Ereignisses durch den oben genannten Stadtkaplan F.
aufmerksam gemacht," so fragt man sich, wieso war das
noch nötigt Sollte hier vielleicht eine unbewußte Quelle
liegen, aus der die Uebereinstimmung zwischen Traum und
Wirklichkeit herfloß ? Auf die folgende Angabe, daß Schwe
ster N. den im Traum gesehenen Mörder schilderte, und
Schwester B. aus O. versicherte, daß das Bild genau der
Wirklichkeit entspreche, ist gar nichts zu geben. Die Uebereinstimmung
kann erst unbewußt während des Gesprächs

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