Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
48. Jahrgang.1921
Seite: 696
(PDF, 212 MB)
Bibliographische Information
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Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

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m Psychische Studien. XLVHI. Jahrg. 12. Heft. (Dezember 1921.)

Jenseits stammenden Botschaften berichtet, die geradezu
Muster von Gelehrtheit und Scharfsinn darstellen. Hat es
aber mit solchen Mitteilungen seine Richtigkeit, dann steht
außer jedem Zweifel, daß eine Kommunikation mit Hilfe der
Kryptographie mit Leichtigkeit erfolgen kann. Ich möchte
gleich an dieser Stelle eines sehr interessanten und instruktiven
Werkes, das erst im laufenden Jahre erschienen ist
Erwähnung tun, nämlich „Die Methoden der Geheimschriften
(Ziffernschriften)" von Dr. Ernst Droscher. Frankfurter
Historische Studien. Neue Folge, Heft 3. Herausgegeben
von Prof. Dr. Georg Küntzel und Dr. Fritz Kern. (Koehler,
Leipzig), Preis Mk. 15.—. Wem das Gebiet der Kryptographie
fremd ist, kann sich an der Hand dieses Werkes
rasch und sicher orientieren.

Nehmen wir nun an, daß die betreffende Person nach
ihrem Tode mit Hilfe eines Mediums eine chiffrierte Mitteilung
dem Personenkreise hat zugehen lassen, innerhalb
dessen die oben erwähnte Vereinbarung getroffen wurde.
In dieser Abmachung war noch enthalten, daß anläßlich
der ersten Kommunikation die Mitteilung nur chiffriert, nicht
auch schon dechiffriert (entziffert) erfolgen durfte. Das
Medium, mit dessen Hilfe diese erste Mitteilung geschah,

hat bei sämtlichen folgenden Operationen auszuscheiden.
Der Umstand, daß es die überbrachte Mitteilung — trotz

etwaigen Wunsches des Experimentators — nicht dechiffriert
wiedergibt, also ansch einend hierzu nicht imstande
ist, beweist noch nicht den spiritistischen Ursprung der
Mitteilung, Denn da das „Subjekt", wenn wir den Fall der
Täuschung bzw. des unbewußten Betruges annehmen, seine
„Rolle" „erlebt" und auf Grund seiner supranormalen Fähigkeiten
(Gedankenlesen usw.) erfahren konnte, daß die Dechiffrierung
(Entzifferung) vorläufig nicht zu erfolgen hatte,
so durfte es, getreu seiner Rolle, die Mitteilung nicht entziffern
. Würde es dies aber trotzdem tun, dann wäre ja
der Betrug offensichtlich. Für die Folge bedarf es nun
eines umfangreichen Experimentatoren- und Medienapparates
, mit dessen Hilfe eine unbestimmte Anzahl von Kommunikationen
mit der betr. verstorbenen Persönlichkeit zustande
zu kommen hätten. Aus der chiffrierten Mitteilung
muß, wie mit der betr. Person bei deren Lebzeiten noch
weiterhin vereinbart wurde, hervorgehen, in der wievielten
Sitzung bzw. Kommunikation die Dechiffrierung erfolgen
werde; es würde, wie schon bemerkt, zur Not ein einziges
Wort, diesfalls eben ein Zahlwort, für die chiffrierte Mitteilung
und zugleich zur Bestimmung des Dechiffrierungs-
Termines ausreichen. Der Schwerpunkt in dem weiteren
Beweisverfahren liegt darin, den großen Personenapparat
in einer Weise erstehen zu lassen, daß jede Möglichkeit
ausgeschlossen ist, daß auch nur ein einziger lebender Mensch


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