Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
49. Jahrgang.1922
Seite: 118
(PDF, 191 MB)
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118 Psychische Studien. XLIX. Jahrg. 2. Heft. (Februar 1922.)

die vielen in den jetzt so maßgeblichen Vereinigten Staaten
lebenden Irländer nehmen mußte. Diese Freigabe Irlands,
wo sich in Zukunft kein englicher Soldat oder Beamter
mehr bLcken lassen soll, wurde zwar Lloyd George von
der englischen Presse so hoch angerechnet, daß man ihn
den größten Staatsmann seit Pitt nannte, aber werden nicht
jetzt die übrigen Kronländer das gleiche fordern? Diese
Freigabe hat allerdings heute nicht mehr so viel auf sich
als früher, wo England im Aufsteigen war, und Irland
wegen der noch besseren Lage*zu den überseeischen Verbindungen
immer unbarmherzig unter Botmäßigkeit hielt.

Allgemeine Rundschau.

Der Spuk von Dietersheim. Als am 19. September 1921
Sophiechen Felch aus Dietersheim dem Richter, den
Schöffen, Beklagten, Zeugen und den zahlreichen ärztlichen
Sachverständigen vor einem überfüllten Zuhörerraum gegenüberstand
, da spielte sich eine Szene ab, die an vergangene
Zeiten, an Hexenprozesse und Inquisitionen erinnernd, weit
über die Räume des Gerichtssaales hinaus von grundsätzlicher
Bedeutung auf dem viel umstrittenen Gebiet des
Okkultismus sein mußte. Der „Spuk von Dietersheim" hatte
die Oeffentlichkeit erregt, und kurzer Hand hatte damals
die Tagespresse auf Grund der Mitteilungen eines Experi-
mentalpsychologen die Parole ,.Dietersheim ein Schwindel"
ausgegeben. Die Urheberin des Spuks betrat aber, als der
Experinaentalpsychologe mit einem Berufsgenossen in einer
Broschüre diese abfällige Begutachtung weiter ausführte,
den 'Rechtsweg. So stand am genannten Tage ein sog.

Medium" vor einem deutschen Gerichte, um sich gegen eine
Welt von Zweiflern und Gegnern zu wehren und sein Recht
zu vertreten und zu verlangen. Die kleine Felch sagte auf
Befragen durch den Richter unter Tränen, daß sie keine
betrügerischen Handlungen begangen habe. Die Zeugen
sagten unter Eid einheitlich aus, daß sie Bewegungen lebloser
Gegenstände, wie Kartoffeln, Rübgn, Stiefel usw., mit
eigenen Augen beobachtet hätten, und eine betrügerische
oder durch Wurfbewegungen erfolgte Betätigung des Mädchens
bei diesen Vorgängen als ausgeschlossen erachten.
Sie nahmen eine unbekannte Fernwirkung des Mädchens
auf diese Gegenstände an und traten mit aller Bestimmtheit
für das Tatsächliche, für das Natürliche und Einwandfreie
der Vorgänge ein.

Die Sachverständigen waren in zwei feindliche Lager gespalten
(Psychische Studien, 1921, S. 613 u. f.)-

Die Beklagten konnten für ihre Behauptungen den ge-


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