Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
49. Jahrgang.1922
Seite: 119
(PDF, 191 MB)
Bibliographische Information
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Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1922/0125
Aus der Praxis. 119

forderten Wahrheitsbeweis nicht erbringen und wurden zu
einer Geldstrafe und zu den sehr beträchtlichen Kosten des
Verfahrens verurteilt. Sie legten zunächst Berufung
ein, diese ist nunmehr zurückgezogen
worden, so daß das Urteil Rechtskraft er-
langt hat.

Wiederholt haben Spukvorgänge deutsche Gerichte beschäftigt
. Am 10. Januar 1889 wurde der „Spuk von Resau"
vor dem Amtsgericht in Werder a. H. durch die Verurteilung
des 14 jährigen Karl Wolter zu 14 Tagen Gefängnis und
vier Wochen Haft wegen Sachbeschädigung und groben
Unfugs „entschieden". Im Jahre 1916 wurde vom Amtsgericht
in Gels b. Bernau das Bestehen der Spukphänomene
zugegeben, ihre Abhängigkeit von den Wohnräumen abgelehnt
und eine gerichtlich angestrengte außerordentliche
Wohnungskündigung als unberechtigt abgewiesen. Am
19. April 1921 wurde vor dem Amtsgericht in Vieselbach
(Thür.; die Abhängigkeit der Spukphänomene von hypnotischen
Beeinflussungen einer Schwerkranken behandelt.
(Psychische Studien, 1921, S. 530 u. f.) Das Bestehen der
Spukphänomene wurde von selten der Polizeibeamten auf
Grund eigener Beobachtungen zugegeben. In diesem Zusammenbang
bietet die gerichtliche Behandlung und Erledigung
des „Spuks von Dietersheim" einen Ueberblick
über die Bewertung der Spukphänomene in der Geschichte
der letzten Jahrzehnte. Emen Ueberblick zeigt, wie man
von der voreingenommenen Verurteilung zur widerstandslosen
Anerkennung Schritt für Schritt fortschreitet. Möge
weiterhin bei den Phänomenen des Okkultismus in solch
einwandfreier Weise sich Aufklärungsarbeit bewerkstelligen
lassen ! Dr. E. Aigner.

Aus der Praxis.

An der Universität Köln a, Rh. liest diesen Winter Privatdozent
Dr. Haas über „okkulte Phänomene". — Wenn die
richtige Benennung für Teilgebiete der xenopsychischen Erscheinungen
gefunden wird, und die Dozenten die nötigen
positiven Kenntnisse besitzen, kann das auch an jeder anderen
Universität erreicht werden.

Ein bedeutendes Medium dürfte Frau S., „die Seherin
von Waltendorf" bei Graz, sein. Wie uns Prof. D. Walter
schreibt, haben Dr. med. A. Freiherr von Schrenck-
Notzing und Prof. T. K. Oesterieich das Medium an
Ort und Stelle aufgesucht und studiert. Ueber die Ergebnisse
hoffen wir Näheres bringen zu können.

Der Möttiinger Heiland, der im Freistaat Württemberg
sein Wesen treibt, lockt eine Menge Menschen mit z. T. er-


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