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Allgemeine Rundschau.
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dabei die sog. Kryptographie vor. Ich möchte hier nur
kurz darauf aufmerksam machen, daß ich in den „Psych.
Stud." im Jahre 1918 in einer Arbeit „Zur Identifikation
Verstorbener" schon dieselbe Idee geäußert habe, ohne daß
ich allerdings sicher bin, ob ich sie als E r s t e r gehabt habe.
Ich schlage S. 569 u. a. vor, daß jemand vor seinem
Tode zwei verschlossene Umschläge anfertigt und Be-
kannten übergibt, in dem einen solle sich ein Wort befinden
und im anderen das Schlüsselwort, diese sollen an
zwei verschiedenen Stellen, die am besten keinem Menschen
beide bekannt sind, hinterlegt werden. Ich sage dort: „Um
ein Beispiel zu nehmen, so soll das Schlüsselwort „Kon-
stantinopel** sein, dann ist K = l, o = 2, n = 3, s = 4, t=^5„
a = 6 usw. Das Merkwort, das er bei einem anderen
hinterlegt hat, sei „Kant", dann entspricht dem die Zahl
1635. Diese Zahl ist nirgends in der Welt deponiert und
niemand mitgeteilt, kann also auch nicht von dem Medium
hellseherisch oder telepathisch erfahren werden . . . Auch
die Technik des Merk- und Schlüsselwortes kann man noch
komplizieren.44 Man ersieht also daraus, es ist im Prinzip
dieselbe Sache, wenn auch bei Herrn Aurich die Methode
im einzelnen etwas mehr ausgeführt ist. Leider läßt
sich ja Endgültiges darüber nicht sagen, da Herr Aurich
in Rücksicht auf den Raum nicht auf alle Ei zeihe'ten eingeht.
Auf der vorhergehenden Seite sage ich: „Jedoch sind
einige Erschwerungen (nicht „Erscheinungen**, wie dort
falsch gedruckt steht) möglich, die die schon so geringe
Wahrscheinlichkeit auf ein Minimum herabdrücken, wenn
nicht ganz verschwinden lassen.** Ich bin also dort im
Zweifel, ob bei der denkbar weitesten Annahme von Telepathie
und Hellsehen absolut beweisende Ergebnisse sich
erzielen lassen würden, und ich muß gestehen, ich habe
die Zweifel auch noch jetzt.
Ob die Methode in der Modifikation von Herrn Aurich
völlig Einwandfreies leisten könnte, würde sich wohl erst
entscheiden lassen, wenn er ausführlichere Mitteilungen
machen würde. Nebenbei sei bemerkt, daß die „Geister**
bekanntlich bis jetzt auch schon bei einfacheren Methoden
versagt haben, z. B. bei dem von Myers hinterlassenen
Briefe.
Allgemeine Rundschau.
Spuk und Staatsanwalt.
Eine neue Spukgeschichte kam am 25. Januar vor
der Strafkammer VI in Stuttgart zur Verhandlung. Es
drehte sich um eine BerufungsVerhandlung gegen den wegen
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