Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
49. Jahrgang.1922
Seite: 325
(PDF, 191 MB)
Bibliographische Information
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Grunewald: Meine Meinung ü. d. Untersuchung, m. Einer Nielsen. 325

streckend, im Innern des Doppelkostüms eine Spur von übelriechenden
Fäzesteilen und weiter noch hatte das Mediuixh
beim Erwachen einen entsprechenden üblen Geschmack im
Munde, den es mit Ekel konstatierte.

Auf Grund dieses Befundes ist Herr Dr. med. Haneborg
und mit ihm dann einmütig das ganze Komitee zu der Ansicht
gekommen, daß das Medium in der Sitzung ein vor
derselben im Rektum verborgenes Stück Tüll mit der
rechten Hand aus diesem hervorgeholt, dies dann zwischen
den beiden Kostümschichten nach oben gebracht und durch
das in der Tüllmaske gefundene und von ihm gestochene
Loch nach außen transportiert und dann zwischen die Lippen
gepreßt haben soll. Bei dieser Arbeit ist seine rechte Hg.nd
und die Zwischenschicht des Kostüms mit Fäzesteilen beschmiert
worden. Das zwischen die Lippen gepreßte Stück
Tüll ist als vermeintliches Teleplasma photographiert und
dann von dem Medium durch das kleine Loch in der Tüllmaske
mit großer Geschwindigkeit* nach innen zurückgeholt,
in den Mund gesteckt und verschluckt worden.

Gegen die angenommene Art des Verschluckens spricht
nun die Feststellung, nach der das vermeintliche Teleplasma
„blitzschnell" verschwunden sein soll. Dafür spricht der auffällige
ekelhafte Geschmack im Munde des Mediums. Im
übrigen scheint es ganz offen, klar und unzweifelhaft zu sein,
daß hier unbedingt Betrug vorliegt.

Ganz gleich nun, ob solcher sicher ausgeübt worden ist
oder nicht, auf jeden Fall ist es ein ganz unverzeihlicher
methodischer Fehler der Herren in Christiania gewesen, daß
sie mit dieser Sitzung die ganze Untersuchungsreihe abgeschlossen
haben. Jetzt hätten sie die Pflicht gehabt, die
Untersuchungen so lange fortzusetzen, bis sie das gleiche
oder ein ähnliches Phänomen mindestens noch einmal erlebt
oder aber vielleicht solche Phänomene zu sehen bekommen
hätten, die als unbedingt mediumistisch anzusprechen gewesen
wären. Dagegen nun hat man auf Grund dieses einen
Befundes, der sich für Betrug auslegen läßt, der aber noch
längst nicht eine geschlossene Beweiskette darstellt, ein unverantwortlich
voreiliges Urteil gefällt, das vernichtend für
die Person des Mediums ausgefallen ist. Zu einem unbedingt
anerkennbaren Urteil wäre es mindestens nötig gewesen,
auch den Tüll, den das Medium verschluckt haben soll, zu
erlangen. Man hätte dazu das Medium unter Bewachimg
nehmen und eine entsprechende Zeit lang seinen Stuhlgang
kontrollieren müssen.

Nun kann man aber den ganzen Befund vollkommen
anders auslegen, wenn man die große Suggestibilität des
Mediums in Rechnung zieht. Man bedenke, daß schon am


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