Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
49. Jahrgang.1922
Seite: 385
(PDF, 191 MB)
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Tartaruga: Die Telepathie im Dienste der Kriminalistik. 385

diger auf dem Gebiete der Kriminalwissenschaft, als auch
auf Grund einer zwei Dezennien weit überschreitenden beruflichen
Kriminalpraxis gegen die Behauptung, daß das Muskellesen
„nicht das geringste wissenschaftliche Interesse
habe", entschieden opponieren.

Ich sage: Von der Tricktelepathie will ich selbstverständlich
absehen — sie ist und bleibt eine Varietenummer,
sonst nichts — aber ob ich die Gedanken eines Verbrechers
auf physio- oder psychologischem Wege, durch Feinfühligkeit
der Hand, Physiognomik, Muskellesen, unwillkürliches
Flüstern, durch Wellen, Strahlungen, auf rein seelische Art
usw. ergründe, ist ganz einerlei. Der Erfolg ist die Hauptsache
. Stehen wir aber einmal so weit, so ist die Berechtigung
zur Schaffung einer kriminal-telepathischen Disziplin
von selbst gegeben. Und muß diese erst überhaupt
geschaffen werden? Ist sie nicht vielmehr, freilich in ihrer
Bedeutung verkannt, bereits vorhanden? Ist nicht jeder gute
Kriminalist — ob Polizeibeamter, Gendarm oder Untersuchungsrichter
— Beobachtungstelepath ? Muß nicht jeder
bis zu einem gewissen Grade (je nach seiner Stellung)
Physiologe, Psychologe, Physiognomiker sein? Wir brauchen
dem alten Lavater gewiß nicht durch dick und dünn
zu folgen, aber lesen wir nur, was Prof. Dr. Hans Grosz,
der eigentliche Begründer der Kriminalwissenschaft in seinem
unübertroffenen „Handbuch für den Untersuchungsrichter
** (Verlag J. Schweitzer, München, 5. Auflage, l.Teil,
Seite 130) über das Studium der Gesichtsmuskel, über die
unwillkürlichen Bewegungen im Gesichte des Inkulpaten
schreibt: „. . . sicher ist es aber, daß der erfahrene Kenner
aus den Zügen, dem Mienenspiel und dem ganzen Gehaben
des Gesichts viel mehr und zweifelloser entnehmen kann,
als alle Worte zu sagen vermögen. Es kann nicht an dieser
Stelle ein Auszug über Physiognomik gegeben, wohl aber
nicht dringend genüg darauf hingewiesen werden, daß sich
der Untersuchungsrichter keine Gelegenheit entgehenlassen
darf, um theoretische und praktische Studien in dieser Richtung
zu machen . . ."

Man wird mir vielleicht entgegnen: „Das ist doch nicht
Telepathie im landläufigen Sinne, das ist uraltes Seelenstudium
im Kriminal- und forensischen Dienst!" Ich bestreite
das. Der Kriminalist hat die Gedanken seines Delinquenten
zu erfahren, es kann sich dabei — genau wie
im Variete — um echte oder Pseudo-Telepathie, um Stellungsoder
Bewegungsaufgaben handeln. Ist der Kriminalist selbst
rein-telepathisch veranlagt, oder steht ihm ein echter Telepath
zur Seite, um so besser, aber auch' die Beobachtungstelepathie
leistet vorzügliche Dienste. Und zwar umfaßt


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