Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
49. Jahrgang.1922
Seite: 463
(PDF, 191 MB)
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Claus: Zur Kritik des Hellsehens.

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bart ist kräftig gespreizt über der Oberlippe. Die Nasenflügel
sind kräftig, das Kinn ist rund geformt, der Mann
macht einen recht energischen Eindruck."

Da der Verfasser hierauf erklärte, daß er keine Person
aus seiner Verwandtschaft oder Bekanntschaft kenne, auf
welche die Beschreibung zutreffe, fügte der Hellseher hinzu:
„Er gibt vor, Ludwig zu heißen," womit er bekundete, daß
er ebenso wie Voot Peters nach obiger Schilderung auch
durch Hellhören beeinflußt wurde.

Vergleicht man beide Berichte, so merkt man sofort eine
so auffallende Uebereinstimmung der Beschreibung und der
Charakteristik, daß man unbedingt folgern muß, daß in
beiden Fällen sich dasselbe Geistwesen gezeigt hat. Daß in
der zweiten Sitzurig das angebliche Staunen des Geistes
fehlt, darf nicht überraschen, da eben der Geist diesmal
kein solches Erstaunen gezeigt haben wird.

Zu bemerken ist noch, daß der Berichterstatter nach
der ersten Sitzung keineswegs in der Lage war, den von
Peters beschriebenen Geist irgendwie mit einem Manne
seiner Bekanntschaft oder Verwandtschaft zu identifizieren
und daher die ganze Schilderung mit wenig Zutrauen anhörte
und sie auch völlig vergessen hatte und nicht im
entferntesten daran denken konnte, als die zweite Sitzung
stattfand. Erbt als Herr Petzold den Namen des Geistwesens
Ludwig nannte, tauchte die Vermutung auf, daß es
der Großvater der Frau des Verfassers gewesen sei, Ludwig
v. P., der 1841 als pensionierter preußischer Offizier gestorben
ist, auf welchen die Beschreibung, wenn man ein
Jugendbildnis vergleichen kann, auch zutreffen würde. Wenn
man ferner berücksichtigt, daß die folgenden beiden Beschreibungen
zweier Geistwesen, der Großmutter und Mutter
des Verfassers, affallend zutrafen, wird man auch jene
als richtig und zutreffend anerkennen können und damit
gewissermaßen feststellen müssen, daß sich die Vorfahren
der Sitzungsteilnehmer gewissermaßen bei dieser Gelegenheit
ein Stelldichein gaben.

Doch auf die Identifizierung der Geistwesen kommt
es hier nicht so sehr an, als vielmehr auf die auffallendq
Konkordanz der Schilderung des einen (Ludwig) durch
zwei verschiedene Seher, ein Fall, der etwa dem Beweis durch
eine sogenannte Kreuzkorrespondenz gleichkommt. Und
wenn etwa ein überschlauer und ungläubiger Leser auf
den Gedanken kommen sollte, daß in dem zweiten Falle
vielleicht die Verbildlichung eines Gedankens vor liegen
könnte, den der Berichterstatter infolge! der ersten Geister-
beschreibung gehabt habe, und daß demzufolge nur eine
Gedankenübertragung auf den zweiten Seher vorliege, so


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