Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
50. Jahrgang.1923
Seite: 319
(PDF, 183 MB)
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Hänig: Ein Hellseher in Westsachsen. 319

Verlust beschrieb: Die Brillanten befanden sich in einem kleinen
Päckchen, das die Betreff ende in das eine von zwei Kästchen im
Schreibtisch legte; es wunde noch angegeben, daß es am Dienstag
um 5 Uhr wiederkommen werde. Alles traf richtig ein, der Verlust
wurde an dem T\age zwischen 5 und 6 Uhr ermittelt Erst dann
betrat M. das Haus W.s, in dem er noch nicht gewesen war, nannte
ihm die Zahl der Angestellten (16) und gleichzeitig die männlichen
und weiblichen. Alle diese Angaben geschehen „ohne
Ueberlegen und Grübeln4" (Brief v. Dez. 1921). — Ein anderes
Schreiben vom 23. 11. 22 teilt den Verlust eines Muffes mit,
dessen Inhaberin G. W. in Oh. sich an den Seher gewandt hatte;
er wurde an dem von Münch bezeichneten Orte gefunden. Eine
Einwohnerin von Z. suchte den Seher auf, da sie ihren Trauring
verloren hatte. M. gab ihr an, daß der Verlust stattfand, als sie
in G. ihre Mutter besuchte, auch wurde ein Möbelstück (Verti-
kow) und die Zeit des Verlustes festgestellt, was sich alles bewahrheitet
hat. (Brief vom 14. Febr. 1922.) — 0. J. in T. bei Z.
gibt an, daß er die Geldscheintasche, die er seit 12. 3. 22 vermißte
unjd für gestohlen hielt, nach Aussage des Herrn M. in
einem seiner Anzüge wiedergefunden habe. (1. 4. 22.) — Frau
G. H. in Z. vierlor Dezember 1922 ihre Augengläser und bat M.
umt Aufklärung; er sagte ihr, daß sie diese bei einem Kunden
liegen gelassen habe. Die Gläser wurden dann auch tatsächlich
dort unter dem Tisch gefunden (13. Februar 1922.) —
Nicht ohne Parallelen ist schließlich das Beispiel, das im Sehreiben
vom 14. Nov. 1920 vorliegt: Ein Einwohner von L. ging zu M.
und gab einen Diebstahl von Taschentüchern an. Der Seher beschrieb
ihm die Wohnung und sagte, es habe gar kein Diebstahl
stattgefunden, was dieser auch zugab.

Zahlreich sind auch die Fälle von Diebstählen, bei denen man
Münch aufsuchte, so daß es an der Hand der genauen Beschreibung
des Sehers gelang, den Urheber zu ermitteln. Dabei kann
von Einwirkung des Unterbewußtseins in dem oben erwähnten
Sinn keine Rede sein, wohl aber liegt mitunter die Möglichkeit
vor, daß der Yerlustträger selbst die eine oder andere Vermutung
hatte, so daß dadurch der Hellseher auf die richtige Spur geführt
werden konnte. So wunde dem Betriebsmonteur W. M. in N.
auf der Talsperrebaustelle M. ein Elektromotor erestohlen, der
trotz eifrigen Suchens der Polizei nicht aufzufinden war. Er
wandte sich an Münch, der ihm versprach, der Motor würde nach
7 Wochen ihm wieder zugestellt werden, was auch geschehen ist
(Brief vom 1. Juni 1922). — Bei einer angesehenen Firma in Z.,
F. & B., machte M. in zwei Diebstehlsfällen zutreffende Personal-
angaben, die zur Ermittelung des Diebes führten; im ersten wr-
anlaßte die Beschreibung des Täters dessen scharfe Beobachtung,
so daß er bei einer weiteren Entwendung gefaßt werden konnte;
im zweiten bestärkten die von M. gemachten genauen Personal-


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