Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
50. Jahrgang.1923
Seite: 323
(PDF, 183 MB)
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Hänig: Ein Hellseher in Westsachsen.

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dem Schreiben vom 7. 10. 21 löste M. innerhalb einer Woche alle
Aufgaben und verhalf jedem zu seinem Eigentum, so daß dort
die Diebstähle seitdem sehr nachgelassen haben. In ähnlicher
Weise klärte M. den Diebstahl eines Treibriemens zu B. i. Erzg.
bei P. (Metallwarenfabrik von N.) auf, wobei er am Tatorte
weilte. — Einem Einwohner von T. waren 1800 Mark gestohlen,
es gelang nicht, den Dieb zu ermitteln. Am 19. Dez. 1921 überführte
M. nach Mitteilung am betreffenden Orte ein 14iähriges
Schulmädchen, das die Tat nach hartnäckigem Leugnen zugab.

Nach Angabe des Sehers ist, wie die Fälle selbst bewiesen,
seine Anwesenheit am Tatorte keineswegs erforderlich, da die
Ausübung seiner Fähigkeiten nicht an irgendwelche äußeren Umstände
gebunden ist. So erklärt sich, daß er mitunter auf bloßen
telepihonischen Anruf hin, ohne den Betreffenden gesehen zu
haben oder am Tatorte gewesen zu sein, Verluste aufklärte. So
hatte sich Kassierer P. K. der Stadtgirokasse in Z. an M. wegen
eines Kassenfehlbetrages von 500 Mark gewendet, da alle Nachprüfungen
erfolglos waren. M. versicherte ihm durch Fernspruch
, die Diffeieaiz liege nicht im Geldverkehr, sondern an
einem Buchungsfehlpr und werde sich bis zu einem bestimmten
Tage aufklären. Es verhielt sich tatsächlich so, auch die Zeitangabe
traf ein (Brief vom 8. März 1922). Aehnlich wurde ein
zweiter Fall bei dem erwähnten Goldschmied W. in Z- aufgeklärt
, dem ein Gürtel abhanden gekommen war. — M. beschrieb
die Oertlichkeit, wo *er auf dem Boden wiedergefunden
wurde. Immerhin dürften solche Fälle zu den Seltenheiten gehören
, da man zumeist den Hellseher selbst aufsuchte, um Aufklärung
zu erlangen.

Ich habe die hier mitgeteilten Zeugnisse mit möglichst großer
Genauigkeit wiedergegeben, um je/den Verdacht von Fälschimg,
unklarer Darstellung usw. von vornherein abzuweisen. Trotzdem
glaube ich, dadurch nicht jeden Skeptiker zu überzeugen.
Obiige Dokumente stellen einen geringen Teil des tatsächlich
vorhandenen Materials" dar, und auch diese vermögen kein vollständiges
Bild von der Tätigkeit Ms. zu geben, da vor allem kein
Nachweis über die Mißerfolge des Sehers möglich ist. Trotzdem
dürfte auoh hier die zunächstliegende Erklärung durch Zufall
nicht ausreichend sein. Es mag davon abgesehen werden, daß
manche der mitgeteilten Tatsachen (Ermittelung verlorener
Gegenstände) auch von- anderem Sehern berichtet werden (z- B.
von Ossowiecki), die auch sonst einwandfreie Proben ihrer Begabung
abgelegt haben; so möge noch in dem Fall F. in V., wo
Münch die Geburt von Kindern feststellt, an den ähnlichen im
Lehen Hernes erinnert werden, den W. Bormann in seinem
Buche: „Der Schotte Home" mitgeteilt hat. Dagegen läßt schon
eine Betpachtung der einzelnen Fälle selbst gegen diesen viel
gebrauchten Erklärungsversuch Bedenken aufkommen. An sich


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