Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
51. Jahrgang.1924
Seite: 7
(PDF, 233 MB)
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Oesterreich: Fälle von Besessenheit und Telekinesie bei Hindus. 7

einem Dorf am Fuße der Ghatberge, jemand aus ihrer Verwandtschaft
gestorben, sie konnten aber nicht genau erfahren, wer es war,
Da sagten sie, ei, das könnte uns ja die Lakschmi sagen. Sie
rufen hinaus nach der Gartenlaube „Lakschmi!", und sogleich
war sie wieder in ihrem Bruder und sagt: „Ihr habt mich gerufen,
was wünscht ihr von mir?" — Sie sagten, wir haben gehört, es
sei jemand aus unserer Verwandtschaft in Mudlapädi gestorben,
wissen aber nicht, wer das sein könnte; kannst du es uns vielleicht
sagen? — Sie antwortet: „Ich will gehen und mich erkundigen
", und fuhr aus. Nach einiger Zeit war -sie wieder da und
sagte: „Ich bin in Mudlapädi gewesen und wiedergekommen. Es
ist richtig, daß jemand aus unserer dortigen Verwandtschaft gestorben
ist, aber nicht diejenige aus unserer näheren Verwandtschaft
, welche ihr vermutet habt, sondern eine aus unserer weitläufigeren
Verwandtschaft, namens so und so. Habt ihr sonst
noch einen Wunsch?" „Nein", sagten sie. — „Gut", sagte sie,
„dann gehe ich wieder; aber von nun an dürft ihr mich nicht
mehr rufen, denn ich habe Befehl bekommen von Gott, ich müsse
aus dieser Gartenlaube fortgehen." Darauf fuhr sie wieder aus.

Derselbe Pfarrer Nahasoon Vira erzählte mir einen anderen
Fall, der auch sonst oft vorzukommen pflegt, daß der Geist eines
abgeschiedenen Mannes in seine noch lebende Frau hineinfährt
und sie besitzt. Eines Tages, so erzählte er mir, wurde ich
zu einer Frau in meiner Gemeinde gerufen, von der man mir
sagte, sie sei besessen von ihrem verstorbenen Mann. Als ich
hinkam, saß sie am Boden mit allen Zeichen der Besessenheit.
„Wer bist du?" fragte ich sie, und sie nennt den Namen ihres
Mannes. „So, sagte ich, der Aütony bist du? Hast du dein Weib
nicht genug geplagt in deinem Leben, daß du ihr auch naett
deinem Tode keine Ruhe läßt?" — „Das ist mein Weib, und was
ich mit dieser mache, das geht niemand etwas an." — „Mcht
also", antworte ich ihm. „Die eheliche Verbindung gilt nach
dem Worte Gottes nur bis zum Tode (Rom. 7, 23) und auch bei
der Trauung wird ausdrücklich hinzugesetzt „bis der Tod euch
scheidet". Du bist gestorben und darum ist mit deinem Tod dein
Anspruch auf dein Weib zu Ende." Darauf sagte er: „Dieses
Weib zu heiraten hat mich 50 Rupien gekostet, und deshalb gebe
ich den Anspruch auf sie nicht auf." Ich sagte ihm, „wenn du
nicht gutwillig gehst und dieses Weib in Ruhe läßt, dann bekommst
du Schläge mit meinen Sandalen, bis du gehst." Darauf
wird er böse und sagt; „Wie könnt ihr als Pfarrer mich so beleidigen
? Wisset ihr denn nicht, daß man dafür mit Zuchthaus
bestraft wird?" „Gut", sagte ich, „dann gehe hin und verklage
mich, aber Schläge bekommst du, bis du gehst". „Nun, wenn
Ihr es nicht anders tut, dann gehe ich eben", sagte er zuletzt.
„Was gibst du uns für ein Zeichen, daß du ausfährst?" fragte
ich dann. Er sagte: „Zündet ein Licht an, und wenn ich gehe,


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