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M I T T E I L UN GEN
derDeutJdien Ge/ellfdiafi für wiffenfdtafilidien Okkultismus
Zufdirifien,die Mitteilungen beireffend, find an denSdtrifi fährer Herrn
Dr. med. Walther Kröner, Charlottenburg, Berliner Str. 54, zu richten.
Nr. 2 Februar 2. Jahrgang. 1924
Satzung der Deutschen Gesellschaft für wissenschaftlichen
Okkultismus (D* G.W. O.) Eingetragener Verein 1919.
I. Zweck, Name, Sitz.
§ 1. Die zahlreichen Erscheinungen auf „okkultem" Gebiet machen
deren exakt wissenschaftliche Erforschung! zu einer zwingenden Notwendigkeit
Diese Aufgabe kann jedoch von den berufenen Vertretern
der Wissenschaft allein nicht gelöst werden. Es bedarf hierzu vielmehr
der Mitarbeit aller Persönlichkeiten«, die auf diesem Gebiet Erfahrungen
besitzen. Die Deutsche Gesellschaft für wissenschaftlichen Okkultismus
stellt sich die Aufgabe:
a) Die Grundlagen der okkulten Erscheinungen nach wissenschaftlicher
Methode voraussetzungslos herauszuarbeiten und festzustellen, ob
tind welche Gesetzmäßigkeiten auf diesem Gebiet bestehen;
b) die gewonnenen Kenntnisse auch weiteren Kreisen zugänglich und
nutzbar zu machen.
Die Vereinigung hat ihren Sitz in Berlin und ist gemäß § 21 des
Bürgerlichen Gesetzbuches in das Vereinsregister des Amtsgerichts
Berlin-Mitte eingetragen worden.
§ 2. Die Tätigkeit der Gesellschaft soll sich über ganz Deutschland
und Deutsch-Oesterreich erstrecken. Es soll der Zusammenschluß mit
schon bestehenden, auf derselben Grundlage wie die D. G. W. O. arbeitenden
Gesellschaften angestrebt^ sowie in allen größeren Städten Ortsgruppen
gebildet werden.
§ 3. Den Zwecken der Gesellschaft dienen:
a) Die alljährlich stattfindende Hauptversammlung;
b) möglichst monatlich stattfindende Mitgliederversammlunglea
(Sitzungen);
c) besondere Forschungsgruppen;
d) öffentliche Vorträge (auch für Nichtmitglieder);
e) Veröffentlichungsblatt der Gesellschaft sind die „Psychischen Studien",
die den Mitgliedern mit einer Preisermäßigung von 25 o/0 vom Verlage
zugestellt werden;
f) Herausgabe von Veröffentlichungen in Buchform;
g) Schaffung einer das gesamte Arbeitsgebiet umfassenden Bibliothek.
II. Geschäftsjahr.
§ 4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
III. Mitgliedschaft.
§ 5. Mitglieder können Herren und Damen werden, die dem Arbeitsgebiet
der Gesellschaft ernste Teilnahme entgegenbringen. Die
Mitglieder zerfallen in ortsansässige und auswärtige Mitglieder.
Persönlichkeiten, die sich um die Gesellschaft in besonderem Maße
verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
§ 6. Anmeldungen zur Mitgliedschaft sind schtiftlich unter Angabe
des Namens, Standes und Wohnortes des Bewerbers an die Geschäftsstelle
der Gesellschaft zu richten.
Die Namen der sich Meldenden werden jeweils im Vereinsorgati
veröffentlicht. Etwaige Widersprüche gegen die Aufnahme sind schritt-
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