Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
51. Jahrgang.1924
Seite: 114
(PDF, 233 MB)
Bibliographische Information
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Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

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114 Psychische Studien. LI. Jahrgang. 2. Heft (Februar 1924.)

lieh an den. Vorstand zu richten. Ueber die Aufnahme entscheidet der
Vorstand. Die Namen der aufgenommenen Personen werden ebenfalls
im Vereinsorgan! veröffentlicht

1 Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Anfang des Monats, in welchem
dem Antragsteller die Mitteilung von seiner Aufnahme zugeht.
§ 7. Die Mitgliedschaft erlischt:

a^ Durch Tod;

b) durch Austrittserklärung. Diese ist nur zum Jahresschluß zulässig
und mindestens einen Monat vorher bei der Geschäftsstelle schriftlich
abzugeben. Bei verspäteter Erklärung ist der Beitrag für das
nächste Jahr noch voll zu entrichten;

c) durch Ausschließung des .Mitgliedes im Falle offensichtlicher schwerer
Schädigung der Interessen der Oesellschaft;

d) bei Verweigerung der Beitragszahlung trotz Aufforderung.
Ueber Ausschließungen entscheidet der Vorstand.

§ 8. Die Mitglieder haben das Recht, Gäste einzuführen.

IV. Beiträge der Mitglieder und der Ortsgruppen.

§ 9. Der Mindestbeitrag der Mitglieder beträgt halbjährlich 5 Goldmark
. In besonderen Fällen ist der Vorstand berechtigt, Ausnahmen in
der Beitragisleistung zu gewähren, z. B. bei der Aufnahme von Studierenden
. Für Ausländer erfährt der Mitgliedsbeitrag gemäß dem Stande
der Wahrung eine entsprechende Erhöhung.

Der Beitrag ist halbjährlich im voraus innerhalb der ersten 14 Tage
jedes Halbjahres auf das Postscheckkonto oder Bankkonto der Gesellschaft
einzuzahlen. Ausnahmsweise können die Beiträge auch vor Beginn
der Sitzung entrichtet werden.

Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

Von Neueintretenden wird eine Einschreibegebühr von 5 Goldmark
erhoben. Der von den Mitgliedern und Gästen zu tragende Unkostenbeitrag
zu den Veranstaltungen der Gesellschaft wird entsprechend
den dafür aufzuwendenden Mitteln vom Vorstand festgesetzt.

V. Leitung der Gesellschaft.

§ 10, Die Leitung der Gesellschaft obliegt dem Vorstand, der in
der alljährlichen Hauptversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt
wird. Der Vorstand besteht aus:

a) dem Vorsitzenden, c) dem Schriftführer,

b) seinem Stellvertreter, d) seinem Stellvertreter,

e) dem Schatzmeister.

Dem letzteren obliegt: zugleich die Leitung der Geschäftsstelle. Er
ist bei der Postbehörde als Empfänger von Postsendungen aller Art
seitens des Vorstandes zu beglaubigen.

Die Wahl gilt für das lautende Geschäftsjahr.

Die Gesellschaft wird durch den Vorsitzenden vertreten.

§ 11. Ein Vorstandsmitglied kann durch Beschluß der übrigen
Vorstandsmitglieder seines Amtes enthoben werden, wenn ein triftiger
Grund vorliegt.

§ 12. Ueber die Verwendung des Vermögens der Gesellschaft entscheidet
der Vorstand.

§ 13. Urkunden haben für und gegen den Verein verbindliche Kraft,
wenn sie vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter sowie vom Schatzmeister
unterschrieben sind.

VI. Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung.

§ 14. Die Einladungen zu den Mitgliederversammlungen erfolgen
durch die Vereinszeitschrift.

Alle Entscheidungen, mit Ausnahme der über Satzungsänderungen
und Auflösung der Gesellschaft erfolgen mit einfacher Mehrheit, bei
Stimmengleichheit entscheidet der Voi sitzende.


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