Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
51. Jahrgang.1924
Seite: 193
(PDF, 233 MB)
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Koehler: Okkulte Phänomene im Alten und Neuen Testament. 193

als Gottesstimme deutet, die zugleich sein Verderben bedeutet. Die
Frage, wer hier gesprochen hat, muß unentschieden bleiben. Sie
kann nach okkulten Analogien auf Zuflüsterungen aus dem Unterbewußtsein
oder auf Raunungen von Manen gedeutet werden. Jedenfalls
hat dieses Inkubationsorakel eine gewisse Aehnlichkeit mit dem
aus dem Blätterrauschen der Bakasträucher vernommenen Geräusche:
„Wenn du die hörst," so raunt Jahweh dem David zu, „dann zieh
getrost in die Schlacht."

Wie im feurigen Busch erscheint hier Gott im Winde gegenwärtig
und' wirksam — das mag gelten für den naiven Glauben des
mit der Natur noch im ungebrochenen Verhältnisse stehenden frommen
Gemüts. Dasselbe Phänomen aber grenzt für eine andersgeartete
Frömmigkeit an magische Mantik. Beides schließt nicht aus, daß ein
wissenschaftlich sich einstellender Forscher des Okkulten nach Zusammenhängen
und Erklärungsgründen sucht, die ein mögliches Seelische
in dem auffallenden Phänomen wirksam wähnt oder gar weiß.
Es sei an die alten Dorflinden erinnert, in deren Rauschen sich psychische
Impressionen vergangener Geschlechter dokumentieren.

Was mit dem Lose auslösenden Priester-Ephod und mit den Urim
und Thummim — vielleicht beim Bewegen ertönende Glöckchen,
deren Klang bestimmte Weisungen gab — gemeint sein mochte, können
wir heule nicht mehr feststellen. Das Losorakel hat sich jedenfalls
erhalten bis auf den heutigen Tag, bis tief in christliche Kreise hinein
. Ob freilich in dieser Praxis ein berechtigtes religiöses Interesse
gewahrt ist, muß stark bezweifelt werden. Es behält magischen Beigeschmack
. Und es erscheint als^okkultes Phänomen, der wissenschaftlichen
Erklärung harrend oder auch spottend.

Das deuteronomische Gesetz verbietet bei Todesstrafe (5. Mos. 18,
a-,5), „daß niemand Sohn oder Tochter durchs Feuer gehen lasse
(Kindesopfer wurden zu mantischen Zwecken dargebracht), und daß
niemand Wahrsagerei, Zeichendeuterei, geheime Künste oder Zauberei
treibe ; daß niemand Bannungen vornehme oder einen Totenbeschwörergeist
befrage oder sich direkt an Tote wende.*' Mit diesem ebenso
generellen wie energischen Verbot dürfte ebensogut alle Orakelei
durch Loswerfen wie durch Wolkenbeobachtung und Vogelschau, als
Hydromanlik, Schlangenbeschwören, Knotenknüpfen, Zaubertränke,
lotenbefragen gemeint und verdammt gewesen sein. Viel genützt hat
dieses Verbot nicht. Zu tief war die verbotene Praxis im Volks-
bewußtsein eingewurzelt. Aber es bleibt ein Ruhmestitel der alt-
testamentlichen Frömmigkeit, aus Gründen und vom Standpunkt einer
reineren Gottesverehrung aus Praktiken bekämpft zu haben, die nicht
im Glauben, sondern im Aberglauben ihren gewiesenen Ort haben.
Offen bleibt dabei freilich die Frage, ob nicht auch der Aberglaube
das, was er treibt, dem Forum der Forschung vorlegen und die
wissenschaftlich-okkulte Forschung sich eines Gebietes bemächtigen
darf, dessen Erscheinungen sich den bisher erkannten Naturgesetzen
noch nicht einordnen ließen. Wer will der ernsten Forschung dieses

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