Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
51. Jahrgang.1924
Seite: 395
(PDF, 233 MB)
Bibliographische Information
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Grunewald: Die Materialisation der mediumistischen Energie. *395

aus seinem Vorrai ausgesucht, gewogen und mit Tintenmarken versehen
(Stück i erhielt einen Punkt, Stück 2 zwei solche). Vor Beginn
jedes der beiden Versuche wurde jedes der beiden Zuckerstücke für
sich nachgewogen und festgestellt, daß ihre Gewichte sich nicht verändert
hatten. Beide Stücke wurden jeweils in der geschlossenen Hand
der Versuchsperson beeinflußt. Der erste Versuch wurde mit Stück 2
angestellt, an welchem unmittelbar nach der Beeinflussung eine Gewichtszunahme
von 247 mg konstatiert wurde, während sich beim
zweiten. Versuch an Stück 1 im Anschluß an die Beeinflussung eine
Gewichtsabnahme von £2 mg herausstellte.

Diese Feststellungen erscheinen dem Referenten, abgesehen von
allen andern Momenten, unbedingt entscheidend. Wenn man wirklich
annehmen wollte, die Versuchsperson habe in den drei Tagen, die
zwischen der Auswahl und der ersten Wägung der Zuckerstücke vergingen
, diese unbemerkt etwa mit Kollodium imprägnieren können,
dann hätten diese bei der Nachwägung unmittelbar vor dem Versuch
unbedingt schwerer sein müssen um das Gewicht der aufgetragenen
Kollodiummenge. Im übrigen hätte der Referent auch eine Veränderung
im Aussehen konstatieren müssen, die ihm sicher nicht entgangen
wäre. So konnten die Stücke also keinesfalls präpariert sein.
Und unmittelbar nach der Beeinflussung war der Versuchsperson keine
Möglichkeil zu einer etwaigen nachträglichen Präparation mehr gegeben
. Selbst angenommen, daß diese möglich gewesen wäre, hätte sie
doch keinesfalls unbemerkt bleiben können, denn sie hätte eine fort-4
schreitende Gewichtsabnahme der Zuckerstücke zur Folge haben müssen
infolge der Verdunstung des Lösungsmittels, des Kollodiums. Diese
fortschreitende Gewichtsabnahme hätte jedenfalls in den ersten 20 Mi-
unfcen nach Beendigung der Beeinflussung, während welcher die Nachwägung
bei Stück 2 vorgenommen wurde (während sie bei Stück 1
schon nach 7 Minuten vollendet war), eine Gewichtsbestimmung auf
die zehntel Milligramme genau, wie es tatsächlich geschah, unmöglich
gemacht. Somit können die Stücke also auch nicht nach der Beeinflussung
betrügerisch und unbemerkt imprägniert worden sein.

Es ist jetzt nur noch die eine Annahme möglich, nach der sich die
Versuchsperson in der Zwischenzeit zwei von ihr präparierte Zuckerstücke
zurechtgemacht| haben müßte, derart, daß sie durch
passende Bearbeitung und »Prüfung auf der Wage zwei im
Gewicht nicht zu sehr von den Originalstücken des Referenten verschiedene
Zuckersiücke ausgesucht, dann diese mit im Aussehen den
Originalmarken genau gleichen Tintenmarken versehen und sie zuletzt
mit Kollodium imprägniert hätte. Diese beiden Stücke hätte die Versuchsperson
in der Tasche haben und vor oder nach der Beeinflussung
jeweih mit dem entsprechenden Originalstück, vertauschen müssen. Angenommen
, daß dies bei der von dem Referenten gepflegten Aufmerksamkeit
und dem von ihm gepflegten Verfahren des Einlegens des
Zuckerstückes in die Hand und des nachfolgenden Herausnehmens wirk-


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