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Winkler: Kritik des Berichts über d Schweben d. Mediums Willy Sch. 651
nähme einer möglichen künstlichen Herbeiführung des Schwebephänomens
gelangen könnte.
S. 298 wird gesagt: „Das Versuchszimmer wird abgedunkelt."
Nicht gesagt wird, in welchem Grade und wodurch.
Angaben über die Sitzungszeit, Beginn und Dauer, über die Zeitintervalle
zwischen den einzelnen Vorgängen und über die äußerem
Lichtverhältnisse usw. fehlen gänzlich.
Im Bericht folgt weiter, daß „Willy Sch. seine Füße mit Stricke
zusammenbindet." Wie wurde dies im Dunkeln festgestellt und kontrolliert
?, denn die zur Selbst-Beleuchtung des Mediums verwendeten
Leuchtnadeln bzw. Leuchtstoffe bestrahlen bekanntlich nicht die Umgebung
, so daß trotzdem dabei eine handgreifliche Kontrolle des gesamten
Körpers des Mediums zweckmäßig gewesen wäre. Maßangaben
die auf „Zentimeter' genau sein müssen, fehlen gänzlich. Wie groß
war der Abstand zwischen dem schwebenden Medium und der Decke?
Wie hoch ist der Experimentierraum? Welche Höhe ergibt sich beim
Aufstieg des Mediums auf einen Stuhl oder auf einen etwa in seinen
Nähe befindlich gewesenen Tisch und bei Ausstreckung seiner Arme
und Hände gegen die Zimmerdecke?
Ist die Zimmerdecke gegliedert, etwa aus sichtbaren Balken mit
Holzfüllungen bestehend, oder glatt, farbig, mit Rosette, Deckenhaken,
Hängelampe oder dgL?
Sind Untersuchungen des Raumes, der Gegenstände des Mediums
und der etwa dem Medium näher bekannten Sitzungsteilnehmer vorgenommen
worden? *
Viele Okkultisten glauben auSh an Mischerscheinungen, bestehend
aus künstlich (bewußt oder unbewußt) herbeigeführten und echten
okkulten Vorgängen, an „appo rtierte" Hilfsmittel, an Exteriorisations-
erscheinungen und dgl. m. Alle solche Möglichkeiten bedürfen ebenfalls
der Prüfung.
Gewisse Kritiker glauben dagegen nur an Selbsttäuschungen autosuggestiver
oder hypnotischer Art. Derartige Auffassungen teile ich
nicht, denn bei unechten Darstellungen, bei Entlarvungen sind meines
Wissens bisher niemals Autosuggestionen behauptet worden. Warum
sollten solche ausgerechnet nur bei echten Phänomenen vorliegen?
Massensuggestionen sind nur bedingt anzunehmen, und zwar in Fällen
bei nicht sofortiger Nachprüfbarkeit von rein psychischen Einwirkungen
, nichi aber bei physischen und physikalischen Vorgängen. Beweisen
doch gerade bei Gericht die verschiedenen Zeugenaussagen über einen
bestimmten Vorgang, daß die menschlichen Sinne durchaus nicht einheitlich
wahrnehmen. So können also im vorliegenden Falle die
Sitzungsteilnehmer den geschilderten Schwebevorgang oder wenigstens
das Leuchten der Nadeln wirklich gesehen und das Stöhnen des Mediums
gehört haben.
Ob aber der Flimmerlichtgrad genügt hat, um die Gesichtszüge und
die Gliedmaßen des vermeintlich unterhalb der Decke schwebenden Mediums
ausreichend plastisch und farbig, voll natürlich, erkennen zu
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