Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
51. Jahrgang.1924
Seite: 665
(PDF, 233 MB)
Bibliographische Information
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Schröder: „Pseudo-Entlarvungen".

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technischen Hochschule" auf die Bühne begeben, um Hansen
zu „entlarven". Dieser „Assistent" „befolgte alle Weisungen Hansens
, jedoch wußte er stets, was er tat"; d. h. er täuschte Jansen
und die „Vorstellungs"besucher. Im Laufe der vom „Assistenten"
provozierten Auseinandersetzung nannte dieser Hansen einen „gemeinen
Schwindler". Und das heute Unglaubliche geschah: Hansen
wurde mit seiner Klage abgewiesen! Aus der Urteilsbegründung
wörtlich: „. . . Herr Hansen ist vorzugsweise Geschäftsmann. Der
Geschäftsmann aber, der eingegangene Zusagen nicht hält, handelt unehrenhaft
. Tatsächlich ist Herr Hansen seinen Versprechungen
nicht treu geblieben. Erstens hat er behauptet, daß er bloß durch
seinen Willen wirkt, während tatsächlich von Hansen in einzelnen
Fällen eine große mechanische Kraft aufgewendet wurde. Diese Handlungen
(von einem „Zweitens" ist in der Urteilsbegründung nirgends
die Rede! Verf.) sind auf Täuschung des Publikums berechnet gewesen
und decken somit den Begriff des Wortes
Schwindel. Damit ist der Beweis entehrender Handlungen erbracht
..." (Sperrungen original; Verf.).

Im Anschlüsse an jenes Eingreifen des Assistenten „im Interesse
der Wissenschaft" (wie er vor Gericht erklärte) waren Hansen
alsbald weitere „Produktionen" behördlich verboten worden. C. B.
Brühl, ordentlicher Professor der Zoologie und Anatomie (Wien),
trat für Hansen ein, dem „in Wien entschieden Unrecht
geschehen" sei; seine „Korrektur habe ihre eigentliche dringliche
Berechtigung weit weniger noch im Interesse des Individuums Hansen
als in jenem, daß gebildete Zeitgenossen sich
über so auffällige Dinge, wie es die Produktionen
Hansens wären, ein richtiges und sachgemäßes Ur -
teil zu bilden vermögen." (Sperrung original; Verf.)

In dasselbe Kapitel gehört unter vielen anderen mitgeteilten
Fällen auch jener eines Medizinalrates (der Name desselben sei ebenfalls
mit dem Mantel der Nachsicht gedeckt; Verf.) in Rostock, der,
„trotzdem ihm Hansen ausdrücklich gesagt hatte, nur dasjenige zu
tun, wozu er von ihm gezwungen werde, Hansen auf der Bühne
nachgelaufen sei, ihn aber plötzlich bei den Rockärmeln ergriffen
habe, so daß dieselben krachten, und gerufen habe: Sie sind ein
Betrüger, jetzt sollen Sie mal tanzen!" (Brief vom 20. Juni 1879;
Zöllner, „Aufklärung . . ." S. 53). Auf eine von Hansen hierauf
erlassene Zeitungsaufforderung meldeten sich „wohl gegen 5o
Personen, um zu beweisen, daß dasjenige, was sie auf der Bühne taten,
nicht freiwillig geschehen sei ..."

Und hierzu noch, was der „Berliner Börsen-Kurier",
noch heute eines der Ilauptblätter im Feldzuge gegen
den „Okkultismus", am 28. Dezember 1879 aus München zu
berichten wußte, „daß Hansen u. a. in ,einer Soiree, die in aristokratischen
Kreisen stattfand', einen ,schönen, geistvollen Aristokraten*
im magnetischen Schlafe gezwungen habe, kniend und mit erhobenen


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