Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
51. Jahrgang.1924
Seite: 735
(PDF, 233 MB)
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Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

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Schröder: Pseudo-Emiarvungen.

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Untersuchungen, nicht einmal da, wo sie wahrhaftig nur geringe Mühe
machen (s. auch unter Ilellwig). Diese Methode ist ganz fraglos
keine naturwissenschaftliche, überhaupt keine wissenschaftliche! Und
das, was ich bei diesen „Gegnern" immer wieder vermisse, ist die Grundvoraussetzung
jeglicher wissenschaftlicher Arbeit: nüchterne Tatsachenprüfung
, keine gefühlsbetonten Ansichten. Es hat hiernach gar keinen
Sinn, die Meyerscheu Ausführungen weiter zu verfolgen; ich würde
übrigens auch dem Fehler verfallen müssen, über Erscheinungen zu urteilen
, die ich nicht gesehen habe! Das kann unjter allen Umständen
zu den schwersten Irrtümern Anlaß werden. Ich erinnere nur an diq
Aufnahme des Berichtes des Missionars Rebmann vor der Londoner
Geographischen Gesellschaft, der die eisbedeckten Höhen des Kilimandscharo
und Kenia gesehen hatte. Die Gesellschaft lehnte die Möglichkeit
von Eiseshöhen nahezu unter dem Aequator ab und lieferte damit
einen geschichtlichen Beitrag zum menschlichen Irrtum.

Gesetzt den Fall, Rebmann (und Krapf, in dessen Gesellr
schaft Rebmann reiste) hätten zur Beglaubigung ihrer völlig wahrheitsgetreuen
Berichte ihren Eid angeboten. Gesetzt den Fall, ich hätte
bei meiner Kibobesteigung im Gipfel teil eine absonderliche Entdeckung
gemacht, „man" würde auch über die photographische Aufnahme —
ganz entsprechend der an der „okkulten" Phänomenik selbst wissen-
schaftlichen Koryphäen gegenüber von unwissenschaftlichen Polemikern
geübten Kritik - als (einfach behauptet) trickmäßig möglich hinweggehen
, und ich würde nun mit meinem Eide die Verläßlichkeit der Beobachtung
und Aufnahme stützen. Wäre das eine unzulässige Erhärtung
eines naturwissenschaftlichen Phänomens? Meines Erachtens gewiß
nicht. Unsere ganze Rechtsprechung beruht doch
letzten Endes auf der Sicherheit unserer Sinneswahrnehmungen
, und die Bedeutung des Eides eines geistig ge~
sunden Menschen durch die tatsächliche Irrtumsmöglichkeit unserer
Sinneswahrnehmungen schmälern, hieße logischerweise seine fernere
Abgabe ausschließen und den Zusammenbruch unserer Rechtspflege
herbeiführen.

Daß es sich bei den sog. okkulten Erscheinungen um „W und er '
handle, behaupten dem „wissenschaftlichen Okkultismus" gegenüber
allein die Gegner. Seine Erscheinungen sind erfahrungsmäßige
, also naturwissenschaftliche. Eine
Eidleistung auf bezügliche Wahrnehmungen hat daher an sich nichts
Bedenklicheres und muß als gleichermaßen vertrauensbindend angesehen
werden wie in der Rechtspflege, sofern nicht die Gegnerschaft
die geistige Minderwertigkeit des die Wahrnehmimg Beeidenden behaupten
und beweisen sollte. Die unerhörten Verdächtigungen und
Beschimpfungen, denen die Vertreter der möglichen Echtheit sog. okkulter
Phänomenik ausgesetzt sind, die Erfahrung Friedrich Zöllners
schließen das zwar allgemein nicht aus, jedenfalls jedoch für
jeden anständigen Menschen, der sich außerstande sieht, der auch rechtlichen
Verpflichtung des Nachweises zu entsprechen. Mit Wissen-

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