Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
51. Jahrgang.1924
Seite: 740
(PDF, 233 MB)
Bibliographische Information
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740 Psychische Studien. LI. Jahrgang. 12. Heft. (Dez. 1924.)

lepathen", eines 28 Jahre amtierenden Volksschullehrers, zu bewirken
. Es verbietet mir leider der benötigte Raum, diese Tätigkeit des
Landgerichtsdirektors Dr. Albert Hellwig eingehender zu streifen;
ich darf hiervon jedoch auch zugunsten einer kritischen Einsichtnahme
in die einzige mir bekannte Schrift Hellwigs zum Okkultismus
absehen: „Okkultismus und Strafrechtspflege" (Bern-
Leipzig 1924).

Bei der Schärfe der Hellwigschen Angriffe persönlicher Art
wie gegen den Okkultismus im allgemeinen hielt ich mich überzeugt,
daß Hellwig in dieser Schrift einmal Gelegenheit genommen hätte,
seineeigenewissenschaftlicheArbeitsweiseinihrer
Gründlichkeit und Sachlichkeit als Vorbild leuchten zu
lassen. Ich habe dagegen die Schrift nach sorgfältiger Durchsicht, wie ich
noch weiter dartue, mit all er gr öß t er Enttäuschung aus der
Hand legen müssen. Die Wahrheiten durch ihr Alter ehrwürdig und
längst Gemeingut der exakten „okkulten' Forschung; sonst nichts als
phraseologische Polemik, aber auch selbst gröblichste Un-
r ichti gkeiten!

Zunächst stimme ich dem Urteil R. Winterbergs („Ps. St.",
9. Heft 24, S. 570/571) durchaus bei, die Hellwig sehe Schrift hat
nicht einmal den Wert, welchen ich bereitwilligst der von
Klinckowstroem sehen Veröffentlichung zur Yoghi-Phänomenik
zusprach: eine Materialbereicherung, eine Literatur erleich-
terung zu bedeuten. In keinem Falle werden Akten wortverläßlich zitiert
, wie es eine wissenschaftlich beachtliche Darstellung voraussetzen
m u ß. Dann hätte man der Kritik Hellwigs mit eigenem Urteil
folgen können; Hellwig hält hierfür jegliche Möglichkeit fern.

Mein ausgesprochenes Urteil wird bereits durch die Kontroverse
Richard Baerwald und Albert Moll unterstrichen
, welche sich wiederum in der „Berliner Börsen-Zeitung* vom
16. Juli bzw. 29. Juli 1924 ausgetragen findet. Der Streit dreht sich
im wesentlichen um die Auswertung der Marie Schmidtschen Leistungen
als Hellseherin im Falle des Heidelberger Bürgermeistermordes
(Juli 1921). Die beiden einander sonst so nahe gestandenen Autoren
kommen im Anschlüsse an Hellwig zu ganz entgegengesetzten Auffassungen
! Baerwald beansprucht den Fall als einen
solchen erwiesener Hellsehfähigkeit: „Stünde der Fall
Schmidt ganz allein, so könnte man an ein sonderbares Spiel des
Zufalls denken, aber er ist eben nur einer von vielen." Moll dagegen
kommt selbstverständlich zu dem Ergebnis, „es gibt keinen einzigen
Fall, wo... das Hellsehen bewiesen ist".

Mir verbietet der verfügbare Raum, auf die Kontroverse B a e r -
wald-Moll betreffs der Hellwig sehen Nomenklatur: „Gedankenlesen
", „Telepathie", „Hellsehen" hier einzugehen. Zweifellos ist besonders
der von H e 11 w i g als „Gedankenlesen" gefaßte Begriff
nicht jener des Okkultismus. Es geht aber aus Hellwigs


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