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Tischner: Der Betrug der Medien
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Schrift hinreichend klar hervor, was er unter jenen Begriffen versteht.
Ich muß auch davon absehen, zu der He 11 wigsehen Kritik der Tar-
tar u gaschen Schriften Stellung zu nehmen, ich will vielmehr aus der
H e 11 w i g sehen Schrift nur einige Punkte ziemlich wahllos unter weiteren
für meine Kritik herausgreifen.
Kennzeichnend für die Hellwigsche Einstellung erachte ich
Redewendungen wie jene S. ioo: „Ihre (der Hellseherinnen; Verf.) Angaben
bezüglich des Straßenbahndepots in der Kleinen Frankfurtetr
Straße deuten jedenfalls darauf hin, daß sie in der Kleinen Frankfurter
Straße gut bekannt gewesen sind. Deshalb möchte ich (Hellwig; Verf.)
auch annehmen, daß sich — wenn sich darüber auch aus den Akten
nichts ergibt — ihre Angabe über das Geflügelgeschäft im Nebenhaüs
bewanrheitet." Wäre die Frage des „Geflügelgeschäftes" Hellwig
nicht zureichend wichtig erschienen, um sie anzuschneiden, hätte er sie
fortlassen sollen. Er hat also unterlassen, eine s. A. der Beachtung werte
Frage zu entscheiden, wie es sehr leicht hätte durch eine Ortsbesichtir-
gung — Hellwig ist jedenfalls in jener Gegend gewesen — geschehen
können. Statt dessen trägt Hellwig eine subjektive
Färbungindie wenigstensfür den Leser off engelas-
sene Frage! Das ist weit entfernt von alledem, was wissenschaftliche
Arbeitsweise gebietet.
Albert Hellwig erneut mehrfach (so S. 65 und io4) die altehrbare
These von der „Beweislast" der Okkultisten. Diese selbstverständliche
Forderung hat sich aber seit Jahrzenten dadurch erledigt, daß
sich eine große Zahl von Gelehrten aller Fakultäten, unter ihnen solche
von historischer Bedeutung und selbst Psychologen, für die mögliche
Echtheit der Phänomenik uneingeschränkt ausgesprochen hat! Ich
bin bereit, Hellwig eine sehr umfangreiche Liste dieser Namen vorzulegen
, falls er, wie sich aus meiner Kritik im für ihn günstigsten Urteil
ergeben möchte, keine hinreichende Literaturkenntnis besitzt. Die „B e -
weislas t" hat sich mittlerweile vielmehr insofern völlig verschoben, als
sie jetzt einzig dahin gehen kann, die unentwegten Leugner
der möglichen Echtheit zu verpflichten, die von den „Anhängern
" gemachten Erfahrungen trickmäßig, wie behauptet, zu wiederholen.
Gerade Hellwig als Landgerichtsdirektor — es gehen alle seine Publikationen
unter diesem Zusätze — müßte sich darüber klar sein, daß der
Vorwurf desBetruges — als solcher stellt sich immer die Trick-
ausführung bei behaupteter Echtheit heraus — zu beweisen ist; d. h. die
„Beweislast" liegt auf seiner Seite! Ich komme aber noch hierauf
zurück.
Für grundsätzlich irrtümlich halte ich z. B. auch Hellwigs Meinung
((S. 27): „Irgendeinen selbständigen kriminalistischen Wert kann
nur echtes räumliches Hellsehen haben, nie und nimmer mehr aber
etwaige Telepathie, durch die nichts erkannt wird, was nicht auch vorher
schon bekannt gewesen ist." EsgibtsogarverschiedeneMög-
UchkeitenderNutzbarwerdungderTelepathie;so die
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