Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
51. Jahrgang.1924
Seite: 743
(PDF, 233 MB)
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Schröder: Pseudo-Entlarvungen.

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rinnen gegeben sei. Es ist leider nicht zu ersehen, worauf He 11-
wig dieses Zitat bezieht (wie jenes andere der „ziemlich genauen Beschreibung
" der Oertlichkeiten); Tatsache ist nach dem mir vorliegenden
Berichte jedenfalls, daß nur eine der Hellseherinnen sich
über die Täter geäußert hat!! Ich kann hier, wenigstens einstweilen
, nicht auf die weiteren Unrichtigkeiten der Darstellung Hell-
wigs eingehen. Jene beregten genügen wahrlich, um zu erweisen, daß
Albert Hellwig ein seltenes Maß von Unrichtigkeiten
in diesen Fall vereinigt hat, um daran eine
wohlfeile Polemik zu knüpfen!! Das ist um so befremdlicher,
alsesHellwigein leichtesgewesen wäre, den Tatbestand
>on den Herrschaften Panzer zu erfahren.

Man vergleiche zu diesen meinen Feststellungen das Ausmaß der
persönlichen Angriffe Hellwigs Seeling gegenüber, welche ich
eben dieser Gegenüberstellung wegen gestreift habe.

Selbst aber, wenn die H e 11 w i g sehe Darstellung zuträfe
, wäre sein Schluß zu diesem Falle gänzlich unhaltbar
und irreführend. Die Angaben der Hellseherinnen haben
zu einem kriminalistischen Ergebnisse nicht geführt. Der Zufall wollte,
daß mehrere Monate später ein im Panzer sehen Geschäfte »tätiger
Installateur einen der gestohlenen Hüte trug. Auch diese Spur ließ sich
nicht weiter verfolgen. Es ist also unzutreffend, wenn H e 11 w i g
schreibt: „... daß weder die Angaben der Hellseherinnen noch die sorgsamen
kriminalpolizeilichen Nachforschungen auf die Spur der Diebe
führten, sondern das launische Spiel blinden Zufalls." Tatsächlich hat
dieses nicht auf die Spur geführt, noch den Angaben der Hellseherinnen
widersprochen!

Das ist so etwa das Ergebnis meiner Kritik des einzigen von imir
nachprüfbaren, von II eil wig polemisierten Falles. Wenn man dazu
noch mehrfach in der H e 11 w i g sehen Schrift Gedankengängen begegnet
, wie dem folgenden (S. 93), daß „... der Beweis des Vorkommens
von Telepathie und Hellsehen, wie schon bemerkt, niemals in praktischen
Straf fällen sich wird erbringen lassen, sondern nur durch Experimente
" (sie! siehe den Dessauer Fall; Verf.), so gebietet sich für
die Kritik hinzuzufügen: Quod erat demonstrandum! Und wenn AI -
bert Hellwig S. 27 noch meint, daß „... Fälle... wohl hier und
da gewisse Hinweise auf ein Hineinspielen der Telepathie bieten, doch
... mit nichten darauf hindeuten, daß ein echtes Hellsehen vorkomme",
so ist es nach der Hellwig sehen Einstellung selbstverständlich, daß
er schließlich (S. io5) die Ansicht vertritt, „daß weder Telepathie noch
Hellsehen als erwiesene Tatsachen gelten dürfen". Bemerkenswert ist
auch der in der Schrift wiederkehrende Circulus vi-
t i o s u s , den Hellwig S. 67 kennzeichnet: „... berücksichtigt man
überdies die allgemeine Erfahrung, daß bisher sich noch nirgends der
exakte Nachweis des tatsächlichen Vorkommens von echtem Hellsehen
hat erbringen lassen, so schrumpft die Wahrscheinlichkeit außerordentlich
zusammen, daß wir es... mit einer hellseherisch erlangten Erkennt-


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