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752 Psychische Studien. LI. Jahrgang. 12. Heft. (Dez. 1924.)
wände zurückgewiesen und II e 11 w i g insbesondere auch auf die moderne
Psychologie mit ihren verschiedenseitigen Zuflüssen über die objektive
Psychologie hinaus gewiesen. Zu meiner grenzenlosen Ueber-
raschung aber mußte ich außerdem H e 11 w i g , der sich nicht genug
tun kann in Ansprüchen an die Genauigkeit der Protokolle anderer
und überall Irrtümer und gar Betrug wittert, indemeinzigen von
mir nachprüfbaren Falle seiner Berichterstattung
allerschwerste Unrichtigkeiten nachweisen!
Ich schließe dieser Feststellung nur noch eine Frage an. Albert
Hellwig hält nach seiner eigenen Aeußerung (1. c.) den „Okkultismus
" für ein „Grenzgebiet wissenschaftlicher (gesperrt v. Verf.)
Forschung". Die logische Folgerung kann demnach auch für
Hellwig nur jene sein, daß die Diskussion über die Forschungsergebnisse
allein den auf ihm arbeitenden Wissenschaf tl er n vorzubehalten
ist. Placzek hat es von Hellwig unwiderrufen ausgesprochen
, daß Hellwig das Gebiet „mit der Einsteilung des
hervor ragenden Juristen (gesperrt v. Verf.) durchdrang 4; d. h.
von einer im vorliegenden Falle gänzlich unwissenschaftlichen
Seite her. Aber vielleicht hält sich Hellwig
wenigstens selbst für einen Wissenschaftler? Da hat mir ein liebenswürdiger
Zufall genau am Tage des Abschlusses dieser Kritik die (Berliner)
„Tagesschau" vom 4- November 192^ in die Hände gegeben mit einem
von der „Schriftleitung' gezeichneten Artikel: „Aerztetag in Potsdam.
Gibt es noch unparteiische Richter?" Ich entnehme diesem Artikel:
„Einen eigentümlichen Anstrich erhielt das Ganze durch das Auftreten
des Landgerichtsdirektor Dr. Hellwig, Potsdam, ... indem er als Diskussionsredner
auftrat und das Publikum zunächst davon unterrichtete,
daß er kein W issenschaftler (gesperrt v. Verf.) sei, nichts von
der Materie verstehe und darum als ganz einfacher Mensch nur die
Eindrücke von drei Verhandlungen schildern wolle..
Wir hören es hiernach also aus dem Munde von Albert Hellwig
selbst, daß er „kein Wissenschaftler" ist. Es erübrigt sich also völlig
, noch hervorzuheben, daß das auch niemand von halbwegs objektivem
Urteil aus seinen Veröffentlichungen schließen würde. Mir
bleibt nur übrig, dieser Selbsterkenntnis Hellwigs
uneingeschränktbeizupflichten! Die Erforschung des sog.
okkulten Gebietes ist zweifellos keine juristische Frage, Hellwig selbst
erklärt, kein Wissenschaftler d. h. in logischer Erfassung dessen, in der
vorliegenden doch ebenso zweifellos wissenschaftlichen Frage nicht
zuständig zu sein. U n d doch tritt er hiergegen in ausschlaggebender
Bedeutung als Sachverständiger auf, bei denen auch der
einfachste Mann aus dem Volke wissenschaftlich eindringliche Beschäftigung
mit dem Gegenstande und objektive Stellungnahme voraussetzt!
Vielleicht bringt doch AlbertHellwig noch zu jener anderen diese
Selbsterkenntnis auf, daß ihm für einen Sachverständigen
dieEignungdurchaus fehle!
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