Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
52. Jahrgang.1925
Seite: 546
(PDF, 206 MB)
Bibliographische Information
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546 Psychische Studien. LH. Jahrgang. 9. Heft. (September 1925.)

soweit aus der Rolle fiel, daß er über eine Beanstandung seiner Vernehmung
mit dem lauten Ruf Unverschämtheit'4 quittierte, — versteht
, daß er — endlich zu Wort gekommen — sein „G u t a c h t e n"
mit der Erklärung einleitete, seine E h r e sei angegriffen, und er wolle
endlich einmal seinen Gegnern Auge in Auge gegenübertreten
(Sünner mit haßvollen Blicken durchbohrend). Nein, wir wollen nicht
richten über diesen „Richter". Es ging um seine wissenschaftliche
Existenz und sein Sachverständigen-Honorar. Da ist eine kleine Entgleisung
wohl entschuldbar, zumal der Kampf, wenigstens soweit er
die Geltung betraf, von vornherein hoffnungslos war und auch mit
einer entscheidenden Niederlage geendet hat. Davon in Anmerkung*).

*) Es hat sich herumgesprochen, daß Herr Hellwig für sein wie
oben eingeleitetes Gutachten nicht mehr und nicht weniger als
219 Reichsmark von der Gerichtskasse gefordert, allerdings nicht erhalten
hat, das ist bedeutend mehr wie drei wissenschaftliche Autoritäten
(Planck, Dessoir und Straßmann) zusammengenommen, ein
lieblicher Beweis für die bescheidene Selbsteinschätzung dieses Herrn!
Offenbar ist das Gutachten also in seinem Wert von den Prozeß beteiligten
erheblich unterschätzt worden. Wahrscheinlich erklärt
sich dieses scheinbare Mißverhältnis daraus, daß H. laut eigenem
Bekenntnis Theoretiker ist und sein Wissen ausschließlich aus Büchern
geschöpft hat. Selbstverständlich ist ein solches Wissen mehr wert
als das anderer Sachverständigen, die ihre Zeit noch nebenher mit
praktischen Erfahrungen vertrödelt haben.

Wir haben hier aber weniger Anlaß, uns mit seinem eigentlichen
Gutachten zu befassen als vielmehr mit seinem prcgrammwidrigen
„Gutachten" über Sünners Glaubwürdigkeil. Der äußerst
belangreiche Sachverhalt, der diesem Gutachten zugrunde liegt, ist
folgender. Prof. Schröder hatte in einer Artikelserie den steliv. Chet
der Berliner Kriminalpolizei, Reg.-Rat Hagemann, zitiert und bei dem
Satz, die Tätigkeit der Hellseher hätte häufig die
Polizei auf die richtige Fährte geführt, den Zusatz fortgelassen
: „Ohne daß dabei übersinnliche Kräfte im
Spiele wäre n". Darüber hatte sich Hagemann in einem längeren
Schreiben an Sünner gewandt, und dieser — man mag vielleicht finden
: allzu entgegenkommend — hatte das als eine „merkwürdige
Zitierung" bezeichnet und Berichtigung zugesagt, die aber zunächst
aus redaktionellen Gründen unterblieb.

Soweit der von Herrn Hellwig inkriminierte Sachverhalt, der
ihm Stoff gibt 1. für ein unverlangtes gerichtliches Gutachten über
gar nicht zur Debatte stehende Personen und Dinge, 2. für einen
Artikel an die Frankfurter „Umschau", beide mit dem Refrain, die
Glaubwürdigkeit führender Berliner Okkultisten im Allgemeinen
und Sünners im Besonderen sei damit generell* zu bezweifeln.

Man lese bitte nochmals den von Schröder zitierten und den böswilligerweise
von ihm unterschlagenen Satz. Soll der Satz etwa bedeuten
, es genüge bereits ein wenig gesunder Menschenverstand
des Hellsehers, um die Berliner Polizei auf die richtige Fährte
zu führen? Wenn nein, wo liegen die gewichtigen Belange, die hier
für die Kulturwelt auf dem Spiele stehen?

Wahrscheinlich soll mit dem hinterlisrigerweise verschwiegenen
Satz gesagt sein, das „Auf die richtige Fährte führen" sei nicht durch
Hellsehen, sondern durch Telepathie zu erklären. Wie aber,
wenn man sich etwa darüber aufhalten wollte, daß hier Telepathie zu
den sinnlichen Kräften gerechnet, Hellsehen dagegen als übersinnliche
Kraft bezeichnet wird. Erscheint das nicht einigermaßen


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