Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
52. Jahrgang.1925
Seite: 549
(PDF, 206 MB)
Bibliographische Information
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Dreher: Nachklänge zum „Okkultisten-Prozeß". 549

Rolle als Schützer von Weltanschauungsinteressen fällt in sich selbst
zusammen in dem Augenblick, in dem er zugeben muß, daß er einen
hinreichend bezeugten okkulten Vorgang nicht „nachmachen"
kann. In diesem Augenblick wird aus dem großen Herrn Moll, derer
für viele noch ist, ein kleiner Querulant des wissenschaftlichen
Fortschritts, wie es sie zu allen Zeiten gegeben hat,
ohne daß die vorwärtsstrebende Forschung von ihnen hätte aufgehalten
werden können.

Neben dem Fehler, immer wieder etwas beweisen zu wollen, was
längst bewiesen ist, ist es ein weiterer gr oßer Fehler zuzugeben,
daß es sich um Weltanschauungsfragen handele. Es handelt
sich um Tatfragen, um nichts als Tatfragen. Nicht der Glaube
entscheidet, sondern der Sachverhalt. Also ist sehr wohl vor Gericht
der Nachweis der Tatsächlichkeit zu führen, und er
ist geführt. Wenn Sünner schwört — und er hat geschworen —, daß
er die Hand des Mediums bei Helligkeit ergriffen und
nach dem Löschen des Lichts ununterbrochen festgehalten
habe, daß aber gleichwohl auf dem Oberarm desjenigen Armes, mit
dessen Hand er das Medium hielt, ein Reifen erschienen sei,
so ist dieser Vorgang gerichtsnotorisch, solange man Sünner
des Meineids nicht überführen kann, wenn anders man ihn überhaupt
ak glaubwürdig ansprechen will.

Darüber ist sich die Mollpartei auch keinen Augenblick im Zweifel
gewesen, und es muß festgestellt werden, daß sie geschickter war, sich
aus dieser für sie bedrohlichen Situation zu retten, als die
Partei der Kläger, sie für sich auszunutzen.

Moll versuchte die Zeugnisse Sünners und des gleichfalls unter
Eid vernommenen San.-Rats Carl Bruck zu entkräften, indem er dem
Richter die Augen verband, seine Hand umfaßte, los ließ, einen Zweig
auf den Tisch legte und von neuem die Hand umfaßte. Dem Richter
war entgangen, daß Moll seine Hand vorübergehend losgelassen hatte.
Der Eindruck dieses Theatercoups scheint auf der Gegenseite vorübergehende
geistige Lähmung zur Folge gehabt zu haben, sonst hätte die
Schwäche des Molischen Experiments niemand entgehen
können. Herr Moll möge doch seinen immerhin nicht uninteressanten
Versuch einmal umgekehrt wiederholen, so, daß nicht er
die Hand desRichters umfaßt, sondern d i e s e r d i e s e i n i gie.

Ging es hier um die Möglichkeit einer Sinnestäuschung
bei Sünner, so schreckte die Mollpartei doch keineswegs vor der weiteren
Aufgabe zurück, auch seine Glaubwürdigkeit zu bezweifeln
. Vor wand genug bot das arg mißhandelte Protokoll,
auf das der konzentrische Angriff der Mollpartei gerichtet war. In
Wahrheit handelte es sich um ein Ablenkungsmanöver, das
nichts entschied. Denn selbst der Nachweis eines leichtfertigen Um-
gehens mit der Protokollwahrheit kann die Glaubwürdigkeit einer beschworenen
Aussage nur dann erschüttern, i. wenn Widersprüche oder
Abweichungen in wesentlichen Punkten festgestellt werden
können, 2. wenn überhaupt dem Protokoll nach Lage der Dinge eine


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