Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
52. Jahrgang.1925
Seite: 725
(PDF, 206 MB)
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Kröner: Die Ergebnisse des Bernburger Hellsehprozesses. 725

liehe Anklageschrift gegen Drost im besonderen bezeichnen kann. Auf
diesem vernichtenden Gutachten baute sich die Anklage des Staatsanwalts
auf, die suggestive Wirkung jener Ausführungen schuf eine
geistige Atmosphäre, in der die Wiederholung mittelalterlichen Inqui-
sitionsverfahrens möglich wurde.

Auf Veranlassung des Berliner Verteidigers Brosts, Dr. Winterberg
, verfaßte ich ein umfangreiches Gegengutachten, in dem ich
scharfe Kritik an der Hellwigschen Arbeit übte, die meines Erachtens
jedes Entlastungsmoment, jeden mutmaßlichen Entlastungszeugen unter
dem Deckmantel wissenschaftlicher Objektivität und Skepsis zu diskreditieren
suchte, also dem Angeschuldigten den Beweis seiner Unschuld
von vornherein abschnitt. Ich wollte durch meine Beweisführung
wenigstens eine gewisse Aufhellung der für den Angeklagten
katastrophalen Voreingenommenheit erzeugen. Der Erio'g wrar, daß ~ -
als es nach ii/2 Jahren endlich zur Hauptverhandlung kam — Dr. Hell-
wig gegen den wohlbegründeten Ablehnüngsantrag Dr. Winterbergs als
Sachverständiger zugelassen wurde, während das Gericht meine Zulassung
ablehnte, offenbar unter dem Einfluß des Staatsanwalts und
des sich völlig mit der Anklage identifizierenden Hellwig, denen es
ratsam erschien, diesen unbequemen Sachverständigen mundtot zu
machen.

Dieses Verhalten des Gerichts wirkte von vornherein nicht günstig
auf die Presse, und als im Laufe der Beweiserhebung ein Zeuge
nach dem andern erklärte, er fühle sich durchaus nicht betrogen, und
als immer neue Einzelheiten zutage traten, die vernünftigerweise nur
telepathisch erklärbar waren, wandte sich die öffentliche Meinung mit
Entschiedenheit gegen die leichtfertigen Ankläger und ihren engstirnigen
Dogmatismus, zumal diese — anstatt sich eines besseren belehren
zu lassen — ungeschickterweise versuchten, gegenüber der klaren
Sprache der Tatsachen ihre Konstruktion mit allen Mitteln der Dialektik
aufrechtzuerhalten. Infolgedessen wurde der Freispruch Droste*
zu einer schweren Niederlage des An 1 iokkulIismus.

Die drei Sachverständigen Professor Heyse, Dr. Hellwig und
Dr. Tischner haben nachträglich eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht
, in der sie feststellten, es sei in keinem einzigen Fall in wissenschaftlich
einwandfreier Weise der Beweis dafür erbracht worden, daß
die Medien von Drost ,,hellzusehen' vermochten, es handle sich nur um
mehr oder weniger starke Wahrscheinlichkeitsbeweise. Im übrigen wird
in dieser Erklärung darauf hingewiesen, daß Unschuldige durch die
vielfach falschen medialen Aussagen in Verdacht geraten seien. Diese
durch Kompromiß zwischen zwei eigentlich unvereinbaren Auffassungen
entstandene, höchst unglückliche Formulierung scheint das Beweismaterial
des Prozesses theoretisch und praktisch völlig zu entwerten
.

Die Dinge liegen jedoch so: Selbstverständlich reichen gerichtsnotorische
nachträgliche Erhebungen über unwissenschaftlich angestellte
und ungenügend protokollierte Experimente nicht zu, um im


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