Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
75.1957
Seite: 208
(PDF, 44 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1957/0208
khomende Studenten sicli hir ex rhetorica examinieren lassen, sondern das
man allein die frembde, undt ohne publica et legitima testificare . . . angelangte
studiosos zne dem examen weise, nach loblichem bishero gewohnlichen gebrauch
, damit nit sonst das thor offen stehe, vilen in den undteren schuolen
liederlichen Scholaren, die wan sie nit über den syntax zue khomen sich getrauen
, oder sonst kein guot thuen, den graden weg der universitet zu lauffen,
mit disreputation der höheren Studien undt Verwirrung gueter Ordnung in
den undteren schuolen"43. Natürlich hielten die Patres es andererseits auch
„für recht undt genem . . ., wan die in unseren schuolen ... ad logicam capaces
erkhente studiosi änderst wohin sine testiminio legitimo kommen, sich alda
noch miessen examinieren lassen"43.

Verlief der von der Sodalität versehene Studienbetrieb also recht geordnet
und waren die Patres um die Erhaltung eines gewissen Niveaus der Universität
ehrlich bemüht, so hören wir dagegen von den Professoren der Rechtswissenschaft
und der Medizin, daß sie „gar wenig publicas lectiones, hingegen
privata collegia halten"44. Auch beschwerten sich „die studiosi . . . durch-
geents . . ., das es mit den publicis lectionibus wo nit schlefferig iedoch der-
gestalten hergehen, daß sy nach verfliesßung und verzärung langwiriger zeit
die wenigiste materiell zusamen bringen, und derentwegen was sy nit etwan
in collegys oder privato studio erlernen, die übrige zeit fast verlorn, und umb
sonst seye, auch also sie lectiones publicae nur pro forma, und zu dem ende
gehört werden, damit sy studiosi post biennium ad quadriennium ad assequen-
dem doctoratum von den professoribus die nothwendige testimonia bey-
bringen mögen, das sy ire lectiones fleissig visitiert, und den casum vollendet
"45.

Der Grund für diese offensichtliche Vernachlässigung ihrer Pflichten gegenüber
der Albertina lag zweifelsohne darin, daß die weltlichen Professoren
„villen anderwertigen, zu zeiten eintragendten commissionen"44 nachgingen
und wohl auch nachgehen mußten, da ihre „besoldung . . . nit groß, und dann
auch schlecht bezalt" wurde, „allermassen es der grosse ausstandt46 zuerkhen-
nen gibt"28. Die Patres Societatis Jesu waren dagegen als Angehörige eines
großen Ordens in finanzieller Hinsicht wesentlich unabhängiger.

Der Landesherr ließ zur Behebung dieser Übelstände an der Freiburger
Alma mater die weltlichen Professoren „zu mehren vleiß, und gebürender
cmbßigen haltung der collegiorum publicorum" anhalten und auffordern,
„daß sie sich ... in andern negotys und commissionibus, wardurch ir ambt und
Professur zu schaden der jugendt mechte verhindert werden, nicht occupiern
sondern bey ihren berueff und ambt verharren" sollten44. Außerdem wurden
zwei vorderösterreichische Regimentsräte beauftragt, daß sie die „universitet
etlich mal im jar visitiern, der vacanten halber sich aigentlich erkhundigen,
und solche nach dem befund zu nuzen der studiosen restringiern"45. Doch was
nutzten letztlich solche Ermahnungen und Vorkehrungen angesichts der realen
Wirklichkeit einer mangelhaften Besoldung!

Überblicken wir den Weg, den die Albertina in den zwei ersten Jahrzehnten
nach dem Westfälischen Friedensschluß gegangen ist, so registrieren wir

43 Haus-, Hof- und Staatsarchiv zu Wien, Österreich-Akten: Vorderösterreich Fasz. 12, 177 f.

44 Innsbruck, Von Fr. Dt. u. R. K. Mt. 1664/65, Lib. 34, S. 763.

45 Innsbruck. An R. K. Mt. 1667, Lib. S6, S. 27. '

4C Dieser belief sich, wie oben bereits mitgeteilt wurde, bis einschließlich 1665 auf etwa 40 000 Gulden.

208


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1957/0208