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Anders in dem benachbarten Gundelfingen, das größer und wichtiger
gewesen sein dürfte als Zähringen. Hier kann man allein acht sanktpeterschc
Höfe erschließen. Und obwohl dieser Ort einen geeigneten Burghügel, dort, wo
heute Kirche und Pfarrhof stehen, besitzt, obgleich es in zähringischer Zeit
eine Familie gab, die sich von Gundelfingen nannte, finden wir durch alle
Jahrhunderte in und seit der Zeit der Zähringer Herzöge dort keine Burg,
keinen Herrenhof. Die Vermutung drängt sich auf, daß es die Burg von Gundelfingen
war, die nach 1091 auf den Berg hinter Zähringen verlegt worden
ist. Zugleich wurden die Ministerialen von Gundelfingen veranlaßt, ihre
Güter weitgehend an das Kloster St. Peter zu übertragen, während man den
Besitz im Dorf Zähringen unmittelbar in der Hand behielt.
Schwer zu beantworten ist die Frage, warum die Bertholde, nachdem sie -
1061 Kärnten nicht bekommen und gegen 1098 auf Schwaben verzichtet hatten,
ihr Herzogtum nach Zähringen benannten. Hier ist wohl zutreffend gesagt
worden, daß es ein Reichslehen sein sollte, das den Namen für das Reichsamt
gab0. Burg und Herzogtum aber wurden vielleicht darum nicht nach Gundelfingen
genannt, weil bereits eine mächtige Freiherrnfamilie dieses Namens in
Schwaben vorhanden war.
Das Zähringer Gut
Wenn wir nun nach dem Bestand einer Herrschaft fragen, die sich aus
Reichslehen um die Veste Zähringen gebildet hätte, so lassen uns vor 1218 die
Quellen im Stich. Erst nach dem Erlöschen des Zähringerstammes, in den Auseinandersetzungen
um das Erbe und später, treten Bestandteile in Erscheinung
, die als Zubehör von Zähringen gelten, die aber dann nur noch
Trümmer sind von etwas, das vielleicht zu einer geschlossenen Herrschaft
hätte werden können, aber, ehe es dazu kam, zerfiel.
Zunächst ist da die Urkunde vom 18. September 1219 wichtig, die uns von
einem Vergleich zwischen König Friedrich II. und dem Grafen Egino von
Urach berichtet7. In dieser Regelung wird unterschieden zwischen den Gütern
der Flerzöge von Teck und den Gütern aus dem Nachlaß Herzog Bertholds
von Zähringen. Von den teckischen Gütern heißt es, der König habe einen Teil
davon gekauft, den er nunmehr dem Grafen Egino schenke; mit dem andern
Teil, den er nicht schenken könne, belehnt er ihn. Hier sind also offenbar
Eigengüter und Lehengüter der Tecker unterschieden. Da die Familie ja noch
blühte und ihren unangefochtenen Besitz in Schwaben, um Weilheini und Teck
besaß, kann es sich nur um breisgauische, allenfalls auch ortenauische Güter
oder Ansprüche handeln. Aus dem Tennenbacher Urbar wissen wir, daß Hugo
von Ullenburg, ein Bruder Herzog Bertholds IV., dort beträchtliche Güter und
Lehen besaß, a^ou denen er die ersten seinem Bruder Herzog Albert von Teck
vererbte, während in den Lehen sein Neffe LIerzog Berthold V. nachfolgte8.
Soviel über die Teckischen Güter. Über den anderen Komplex, der unmittelbar
aus dem Nachlaß Bertholds V. stammte, wird in der Urkunde bestimmt, daß
davon jeder von beiden, der König und der Graf, dasjenige vorläufig behalten
solle, Avas er zur Zeit der Ulmer Vereinbarung im September 1218 in der Hand
gehabt hatte.
6 Th. Mayer, Staat der Herzöge von Zähringen (1935), 9.
7 S. Riczlcr, Gesch. des fürstl. Hauses Fürstenberg (1885), 41; F. Hefele, Frcib. UB. I, 16 (Nr. 53).
8 FDA 14, 86.
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