http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1958/0023
Wir haben die Gewißheit, daß mindestens ein Teil der Güter, die man später
als zu Zähringen gehörig bezeichnete, im Besitze der Tecker war. Als
Reichslehen müßten sie nach Hugo von Ullenburgs Tode an Herzog Berthold
V. gefallen sein. Nun aber hat die Teckische Herrschaft ein noch lange
nachwirkendes Gedächtnis hinterlassen. Entweder erbte Albert Herzog von
Teck doch auch einen Teil der Lehen, oder aber Zähringen wurde von den
Herzögen nicht mehr als Lehen betrachtet, was aber doch wenig wahrscheinlich
ist. Wie gesagt, das Andenken an die Tecker blieb lange haften. In einer
Urkunde von 1280 ist die Rede von dem guot, das ze Zeringen hoeret, das der
herzogen was von Tecke9. Und aus einer weiteren Urkunde geht hervor, daß die
Tecker vordem mehrere Lehen im Wildtal besaßen, die 1317 den Küchlin von
Freiburg gehörten10.
Wer in dem Jahr nach der Ulmer Vereinbarung Zähringen tatsächlich besaß
, der König oder der Graf, ist nicht völlig klar. Vermutlich war es der
König, denn der Friede oder der Waffenstillstand, wie ihn die LTagenauer
Urkunde von 1219 verheißt, scheint nicht zustande gekommen zu sein. In einem
Brief König Friedrichs an den Papst vom Jahre 122011 wird mitgeteilt, er, der
König, habe den Grafen Egino zu Gnaden angenommen unter der Bedingung,
daß er sich zum Kreuzzug verpflichte und zehn Ritter sowie eine Anzahl
balistarii zum Kreuzzug stelle und 20000 Mark Silber bezahle; er habe sich
dann mit der Zahlung von 3000 Mark begnügt, Egino aber habe sich durch
seinen Bruder, den Kardinal von Porto, von den Verpflichtungen und Gelübden
, besonders für den Kreuzzug, entbinden lassen und fahre fort, den
König zu schädigen.
Es ist möglich, daß der König in der folgenden Zeit die Veste Zähringen
und ihren Zubehör in der Hand behielt. Wann die Belehnung des Landgrafen
Albrecht von Thüringen erfolgte, von der wir erst 1273 erfahren, wissen wir
nicht12. Dieser war mit Friedrichs II. Tochter Margarethe vermählt. Jedenfalls
soll Graf Konrad von Freiburg nach 1245, als es mit der staufischen Macht
in Deutschland bergab ging, die Veste eingenommen und zerstört haben13.
Ein Wiederaufbau scheint in der Zeit des Interregnums nicht mehr erfolgt zu
sein. Die Grafen von Freiburg waren anscheinend zufrieden, daß der unangenehme
Stützpunkt in unmittelbarer Nähe ihrer Stadt und Residenz außer
Wirkung gesetzt war. Die zugehörigen Güter waren in ihrer Hand. Dies
ergibt sich aus einem Abkommen von 1265 zwischen Graf Egino II. von Freiburg
und Markgraf Heinrich IL von Hachberg14. Dessen Vater, Heinrich L,
der 1231 starb, hatte ebenfalls Ansprüche auf Zähringen gemacht, jedenfalls
aus Verwandtschaftsgründen, oder auch wegen der Grafschaft im Breisgau.
In dem genannten Vergleich heißt es nun, Graf Egon solle das Zähringer Gut
ohne alle Ansprache besitzen.
Mit dem Ende des Interregnums und der Erhebung Rudolfs von Habsburg
zum deutschen König 1273 begann auch in unserem Gebiet das Reich
seine Rechte in Erinnerung zu bringen. Die Veste Zähringen wurde wieder
aufgebaut, von Graf Egon jedoch - vielleicht durch einen LIandstreich -
besetzt, aber 1275 wieder an den König zurückgegeben. Nachdem dieser ab-
8 Zeitschr. f. d. Gesch. d. Oberrheins (ZGOR) 9, 473.
10 Hefele III, 336 (Nr. 451).
11 Riezler 43.
12 Hefele I, 247 (Nr. 276).
13 Albert 26.
14 Hefele I, 173 (Nr. 205).
23
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1958/0023