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gezogen war, erneuerte der Graf die Fehde, und mit Hilfe der Freiburger
Bürger nahm er die Veste wieder ein und zerstörte sie (1278).
Doch die Vergeltung ließ nicht lange auf sich warten. Der König erschien
1281 mit Fleeresmacht und belagerte Freiburg. Es kam zum Abschluß eines
Sühnevertrags, wonach der Graf das Reichsgut herausgeben mußte und der
Markgraf von Flachberg die zerstörte Veste Zähringen mit dem Gelde der
Freiburger Bürger wieder in den Stand bringen sollte, in dem sie gewesen
war15. Interessant ist zu sehen, wie unsicher man auch damals über die Grenzen
des Reichsgutes, also in diesem Falle wohl der Zugehörungen von Zähringen
war. In der Sühneurkunde heißt es, Graf Egino habe dem König das
Gut wieder überlassen, das er ihm genommen habe; wie weit aber das Gut
reiche gegen die Stadt Freiburg hin oder sonstwo, das sollen der Bischof von
Basel und der Markgraf von Flachberg feststellen und bestimmen. Wir kommen
auf diese Stelle später noch einmal zurück.
Wahrscheinlich nach König Rudolfs Tod 1291 wurde Zähringen unter König
Adolf, der die Reichsrechte nicht mehr festhielt, an die Grafen von Spitzenberg
, einen Zweig der Flelfensteiner, verpfändet, und von diesen gelangte die
Pfandschaft noch vor 1296 an Graf Egino von Freiburg, seinen Verwandten10.
Damit hatten die Grafen in dem langen Kampf um diesen Teil des Zähringer
Erbes sich letzten Endes doch noch durchgesetzt. Freilich nicht für lange. Bereits
1327 gelangt Zähringen durch Verkauf an die Familie Schnewelin17.
Was aber waren nun die Zugehörungen dieser, wenn wir so sagen dürfen,
Herrschaft Zähringen? Wir beginnen mit dem letztgenannten Datum,
mit der Verkaufsurkunde Graf Konrads von Freiburg für Schnewelin Bern-
lapp, Schultheißen zu Freiburg, vom Jahr 1327. Hier werden unterschieden
Zähringen die Burg und Zähringen das Dorf sowie die Dörfer und Täler
Gundelfingen, Holdental, Wülptal und Rüti, das ist Reutebach, und der Kirchensatz
dortselbst. Alles dies wird als von dem Reiche herrührend bezeichnet
und bildet seiner Lage nach einen geschlossenen Komplex. Doch hat früher
noch anderes in diesen Zusammenhang gehört. Wir erinnern uns jener merkwürdigen
Verleihung von Reichsgütern, die Kaiser Friedrich seinem Schwiegersohn
Albrecht von Thüringen gemacht hatte. Wir erfahren von der Angelegenheit
erst aus einer Urkunde von 1273, womit dieser Albrecht genehmigt
, daß seine drei Söhne die Besitzungen, die wir gleich nennen werden, an
den Deutschen Orden schenken18. Von diesen Gütern kommen Zähringen -
und zwar ist die Burg nicht besonders genannt —, Gundelfingen und AVülptal
auch in der Urkunde von 1327 vor. Dazu erscheint eine weitere Gruppe, nämlich
Lehen, das an die Stadt Freiburg grenzende Eschholz, der Schweighof,
spätere tleidenhof, gelegen am Walde Rotlaub, sowie Haslach. Alle diese
Güter, ebenso vielleicht Blankenberg, liegen in Zusammenhang im Bereich
des Mooswaldes, und zwar im südlichen Teil des Gebietes, das wir durch die
Wildbann Urkunde von 1008 für Basel als Reichsforstgebiet kennen. Außerhalb
dieses Zusammenhangs werden überdies Achkarren und Eschbach an den
Deutschen Orden gegeben. Wir können hier gleich bemerken, daß der praktische
Wert dieser Schenkung für den Orden wohl meist problematisch war.
15 Ebd. I, 311 (Nr. 340).
16 Albert 29.
17 ZGOR 12, 456.
18 Wie Anm. 12.
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