http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1958/0038
de Schophfein Berhfoldus Marscalcus zu lesen ist. Denkbar wäre auch, daß
Berhtoldus Marscalcus beim Abschreiben von der Stelle geraten ist und vor
de Stouphen gehört, wenn wir nur irgend sonst bei den Staufen etwas von
einem Bertold wüßten. Auch bei den Oberschopfheimern aber kommt sonst
nie ein Bertold vor, ebensowenig freilich ein Gotfrid. Auf jeden Fall scheint
hier in der Zeugenreihe eine Konfusion entstanden zu sein, sei es auch nur
mit der unüblichen Dahinterstellung des Personennamens in der Weise de
Stouphen Gotfridus. Ob dann als Marschall dieser Gotfrid gemeint ist oder
ein Bertold von Oberschopfheim oder ein anderer Bertold, ist nicht zu entscheiden
. Die Tatsache, daß bald danach Gotfrid als Marschall erscheint und
daß dieses Amt dann in der Familie blieb, solange die Zähringer lebten, könnte
Anlaß sein zu der Meinung, daß auch hier der Marschall ein Staufen ist. Die
Zeugenreihe macht aiich darin einen unsorgfältigen Eindruck, daß nach der
Nennung einiger Hochfreien (Graf von Nimburg, ein Üsenberg, zAvei Schwarzenberg
) ohne Unterscheidung die zährmgisehen Ministerialen folgen, mit
dem Marschall als letztem, während vov den zum Schluß genannten markgräflichen
Ministerialennamen ausdrücklich ministeriales marchionis steht.
Es ist nicht möglich, die Folge der in den Quellen vorkommenden Gotfride
des 12. Jahrhunderts auch nur mit einiger Sicherheit zu bestimmen; die Unterscheidungen
und insbesondere die Bestimmungen der Verwandtschaftsverhältnisse
, die man vorgenommen hat, sind willkürlich. Wenn der Gotfrid
aus dem RSP und der Marschall Gotfrid von 1175/1177 sicherlich verschiedene
Personen sind, so können sie ebensogut Vater und Sohn wie Onkel und
Neffe sein. Ob der letztgenannte Gotfrid mit dem Zeugen aus der Urkunde
von 1187, der dort nicht Marschall genannt wird13, identisch und ein Sohn des
Gotfrid aus dem RSP (so E. Heyck, Zähringer S. 555) ist oder nicht, ist eine
völlig offene Frage.
Zweifellos hat der Marschall Gotfrid, der 1175 und 1177 mit Herzog Bertold
IV. in Burgund tätig ist, bei diesem eine bedeutende Stellung gehabt.
A. Burckhardt sieht in ihm als Marschall von Burgund einen Reichsministerialen
, da das burgundische Rektorat der Zähringer ein Reichsamt gewesen
sei, und hält ihn für den Vater der Agnes von Staufen, der Gemahlin Graf
Rudolfs II. von Habsburg14.
Auf die Frage des Kreuzzuges eines Marschalls Gotfrid mit seinem Bruder
Werner und Sohn Otto, den eine auf das Jahr 1220 gefälschte Urkunde für
den Lazaritenkonvent in Schlatt im Breisgan behauptet15, kann hier nicht
näher eingegangen werden. Sicher ist der Kreuzzug eines Werner von Staufen
, Bruder eines Gotfrid, der einen Sohn Otto hatte, in der Zeit von 1216 bis
1218 überliefert10. Ob nun dieser Gotfrid oder jener aus der Zeit Barbarossas
oder beide eine Reise ins Heilige Land gemacht haben, und wer der Stifter
des Kreuzes von St. Trudpert und Gemahl der Anna ist17, kann hier ebensowenig
erörtert werden. Doch erhebt sich im Zusammenhang hiermit die Frage
nach der Einordnung jenes Werner von Staufen, der Kanoniker in Konstanz
und erwählter Bischof von 1206 bis 1208 war, in die staufische Familie.
13 F. Hefele, Freiburg. Urk. Buch 1, 10.
14 Easler Zeitschr. 15, 380 u. 391.
15 A. Schulte, ZGOR 40, 463 ff.
iß O. Roller, ZGOR 84, 243. — ZGOR 21, 272 f. — Zur Datierung Th. Mayer-Edenhauser bei Th. Mayer,
Beitiäge zur Gesch. von St. Trudpert 153.
Die Anna des Konstanzer Anniversarbuches, MGH Necrologia 1, 283 müßte dann als Mutter Bischof Werners
ven Staufen eine andere Person sein als die Anna vom St. Trudperter Kreuz.
38
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1958/0038