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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1958/0117
hinüber, die rettende Schweiz zu erreichen. In Wehr wurden die Flüchtlinge
am Montag, 7 Uhr in der Frühe, während der Fütterungspause des Kutschengespan
ns. von zwei nachspürenden Schopfheimern in der „Krone" beim Frühstück
erkannt und unter Mithilfe einiger Wehrer Bürger festgehalten. Das
war ein Fang für den Oberamtmann Schey in Säckingen! Dafür, daß er im
Frühjahr den Struve hatte entwischen lassen, hatte er einen gewaltigen Rüffel
der Großherzoglichen Regierung einstecken müssen. Diesmal sollte ihm der
kostbare Vogel nicht mehr entfliegen! Unter starker Bedeckung wurden die
Gefangenen, die unterwegs mehr vor der Volkswut geschützt werden mußten,

als daß Befreiungsversuche abzuwehren gewesen wären, über Schopfheim,
Kandern, Schliengen nach Müllheim gebracht. Dort war durch General Hoffmann
auf Weisung der Regierung ein Standgericht eingesetzt. Struve und
Blind als Hauptschuldige verdankten ihr Leben dem peinlich sauberen Rechtsdenken
dieses Gerichts. Es erklärte sich nämlich für nicht zuständig, weil das
Standrecht erst nach der Festnahme, nach Begehung der Untaten, durch örtliche
Verkündung wirksam geworden war. Struve und Blind wurden dem
ordentlichen bürgerlichen Gericht überwiesen, auch Amalie und ihr Bruder
Pedro Dusar blieben in Haft und hatten einen Prozeß zu gewärtigen.

Der Kommandierende Löwenfels hatte mehr Glück. Gegen Ende des aussichtslosen
Kampfes in Staufen setzte er sich mit einer Gruppe von Freischärlern
über den Bötzen nach St. Ulrich ab, schlug sich nach Süden und fand die
Grenze noch frei, als einer der ersten am Dienstag entwaffnet, bei Riehen in
die Schweiz überzutreten.

Die Verhandlung gegen Struve und Blind fand vom 20. bis 50. März 1849
am Hofgericht in Freiburg statt. Als Präsident amtete der Hofgerichtsrat K. L.
von Litschgi, aus dem 1763 geadelten Zweig der in Krozingen zu Bedeutung
gelangten, aus Savoyen eingewanderten Familie Litschgi. (Litschgistraße in
Bad Krozingen.) Unter den vielen Zeugen waren ein starkes Dutzend Staufener
. Das Sensationelle dieses vom Publikum überlaufenen Prozesses war, daß
er als erster überhaupt in Baden vor einem Geschworenengericht gehalten
wurde. Das Geschworenengericht, auch Assisen genannt, mit öffentlicher Verhandlung
, mit drei Berufsrichtern und zwölf Laien, im politischen Kampf bis
1848 eine Forderung der Liberalen, war als Errungenschaft der Märzrevolution
gerade erst durch Gesetz eingeführt. So bewegten sich die Richter auf
noch ungewohntem Boden, sahen sich auch im Lande einer neu aufglimmenden
Revolutionsstimmung gegenüber und hatten es in ihrem Streben nach Korrekt-

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